Beiträge von traveltogether

    ...tut mir leid, bin Neuling, das war nicht meine Absicht! Wichtig erscheint mir dennoch darauf hinzuweisen, dass es hierzu offenbar noch keine verbindliche Rechtsprechung gibt und es in der Vergangenheit wohl bereits Fälle gab, in denen ähnliche einmalige Prämienarten nicht herangezogen wurden. Aber wer den Weg hierher gefunden hat, dürfte das mithilfe einer Suchmaschine auch konkret selber finden. Sorry nochmal!

    Guten Tag,


    ich hätte eine Frage zum Thema Kindesunterhalt. Im Rahmen einer Beistandschaft über das JA wegen Unstimmigkeiten über den Kindesunterhalt wurde schlussendlich ein Gerichtstermin anberaumt, welcher in einem Vergleich endete. Bis dato wurde der Kindesunterhalt immer pünktlich auf das Konto der Unterhaltsberechtigten (Kindsmutter) überwiesen, auch nach dem Vergleich. Nun möchte die Beistandschaft vom JA und die Kindsmutter unter Androhung einer Kontopfändung erzwingen, dass die Beträge auf das Konto des Jugendamtes überwiesen werden. Meine Frage wäre nun, ob das einfach so möglich ist bzw.ob es dies verweigert werden kann (Beträge werden ja wie erwähnt pünktlich bezahlt). Weiterhin habe ich gehört, dass man die Beträge theoretisch auch an das Gericht überweisen kann, die diese das dann an die Berechtigte weiter leiten. Wüsste jemand wohin man sich da ggf. wendet? Das Jugendamt soll als Zahlungsempfänger jedenfalls aus persönlichen Gründen heraus gehalten werden. Für das Einsteigen ins Thema besten Dank im Voraus!