Alles anzeigenHallo bamaz,
grundsätzlich sind, wenn der Unterhaltsberechtigte bereits 18 Jahre alt ist,
beide Eltern barunterhaltspflichtig.( Kindergeld wird hiervon abgezogen).
Unterhalt kannst du natürlich nur zahlen,wenn du leistungsfähig bist, dies
ist bei Hartz4 wohl nicht der Fall).
Und ob die Tochter überhaupt noch unterhaltsberechtigt ist ( nach 2
Ausbildungsabbrüchen) sollte ein Anwalt für Familienrecht prüfen.
lg
edy
danke
habe mir so etwas schon gedacht aber meine internet recherche hat uns sehr verunsichert.
es ist ja auch nicht so das ich mich davor drücken möchte. habe ja auch bis jetzt gezahlt, aber bei hartz4- echt meine jetzige frau und ich kommen gerade so über die runden wie sollen wir davon noch unterhalt für meine volljährige tochter zahlen.
gottsei dank lebt meine tochter noch bei meiner exfrau. ich denke das meine tochter dann auch hilfe zum lebensunterhalt beantragen muß.
ich hoffe das wir ohne gericht auskommen.