Beiträge von ReinSch123

    Okay, ich finde es nur verwunderlich, dass zumindest nicht mal mit einem Satz darauf eingegangen wird, dass sie sich mit ihrer Einstufung zum 01.01.2024 definitiv vertan haben, da sie die Änderungen in der DDT nicht berücksichtigt haben. Aber nun gut.


    Eine Frage zum überzahlten Unterhalt. Ich habe letztes Jahr teilweise nur unter Vorbehalt gezahlt bzw. gar nicht gezahlt, weil das Jugendamt in keinster Weise meine Auszeit wegen Vaterschaftsmonate anerkannt hat. Ich konnte halt auch gar nicht zahlen, weil ich tlw. nicht mal 1.000 € bekommen habe. Das hat das Jugendamt aber nicht interessiert. Ich habe ja ohne Not (weil ich mehr Zeit mit meinem Kind vebringen wollte bzw. zur Entlastung meiner Frau) meine Arbeitszeit reduziert. Da sind sie dann fiktiv weiter von 2.700 € ausgegangen.

    Lange Rede, kurzer Sinn, ich stottere das Geld noch ab. Also überzahlt ist aktuell nicht, sondern ich laufe einem Rückstand hinterher. Das Geld, was sie noch nicht bekommen haben, kann also nicht verbraucht sein. Wie verhält es sich damit?


    Ja, das mit der Einkommensrelevantheit ist schon klar, wenn es tatsächlich um unterhaltsrechtliches Einkommen ginge. Ich habe gelesen, dass

    Steuervorteile, die auf unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigenden Aufwendungen beruhen, in der Regel außer Betracht bleiben. Handwerkerarbeiten am Haus, die die Einkommenssteuerlast senken, haben meines Erachtens keinen Bezug zum Unterhalt. 90 % der Erstattung resultiert tatsächlich aus solchen Arbeiten.


    So, jetzt lasse ich die Katze mal aus dem Sack:-). Es sind 120 % des Mindestunterhalts. Der Titel ist von 2020, aber da hatte ich weder ein weiteres KInd, noch war ich verheiratet. Die Infos hat das Jugendamt aber auch schon länger und berücksichtigt sie meines Erachtens nicht in angemessener Weise. Viele Grüße

    Moin allerseits,


    vielen Dank für eure Unterstützung. Ich habe das entsprechend in ein Schreiben verpackt und jetzt eine Rückmeldung erhalten. Darin sind sie leider mit keiner Silbe auf meine Argumente eingegangen. Sie haben mir lediglich einen Antrag auf Herabsetzung zugesandt.

    Ich habe diesen Antrag erst in 02/23 ausgefüllt. Abgesehen davon, dass ich a) wieder mehr arbeite und mehr verdiene, was aber für die Berechnung des Unterhalts egal ist, weil sie eh seinerzeit schon vom (fiktiven) Vollzeitgehalt ausgegangen sind und b) ich eine höhere Steuererstattung erhalten habe, hat sich nichts geändert.

    Jetzt soll ich den Antrag nochmal ausfüllen. Ich habe den EIndruck, dass ich eher Hinhaltetaktik. Meine Frage zur Steuererstattung: Ich habe eine Gemeinsamveranlagung mit meiner Frau. Wie kriegt das Jugendamt es hin, uns auseinander zu dividieren und dann auch noch festzustellen, was mir an Erstattung individuell zuzurechnen ist und was andererseits durch Handwerker, energetische Maßnahmen o.ä. bedingt ist und daher nicht 1 zu 1 auf mich angerechnet werden kann? Das ist doch auch nicht einkommensrelevant, oder?


    Ich bin kurz davor, mir einen Anwalt zu nehmen, der den angemessenen Unterhalt für mich berechnet und dann auch nur das zu zahlen. Dann lass ich mich vom Jugendamt verklagen und lass es vor Gericht drauf ankommen. Oder habt ihr einen besseren Vorschlag, was man in einem solchen Fall tun könnte? Viele Grüße

    Moin, und danke für die Antwort.


    Der Titel wurde zuletzt 2020 geändert. Da war ich aber noch nicht verheiratet und hatte auch kein zweites Kind.


    Das o.g. Einkommen ist das reale Vollzeiteinkommen, das ermittelt wurde, als ich Vollzeit gearbeitet habe. Nach der Geburt habe ich 3 Monate gar nicht gearbeitet, dann stundenweise und ergänzendm Elterngeld bekommen, meine Frau hat noch länger nicht gearbeitet. Das wollte das Jugendamt auch nicht anerkennen, sie haben mir vorgeworfern, ich wollte mich vor dem Unterhalt drücken. Ich musste den vollen Betrag weiter bezahlen. Inzwischen arbeite ich wieder 28 Stunden.


    Ich habe nicht geschrieben, dass das JA den Kredit ignoriert. Sie haben ihn anerkannt, aber es ist eben plus/minus/null. Es hat halt keine Auswirkungen gehabt.


    Die Info mit meiner Frau ist auch interessant, dankeschön. Da werde ich noch auch nochmal nachhaken.

    Moin grogu,


    danke für die Antwort.Ein Titel liegt vor, wurde aber schon diverse Male abgeändert.

    Das Jugendamt weiß das, Geburtsurkunde wurde eingereicht. Zur Einstufung schrieb das JA folgendes: Zitat"Durch die Geburt Ihres Kindes ändert sich die Einstufung insofern, dass auf die Höherstufubg verzichtet wird. Auswirkung auf Ihre Unterhaltsverpflichtung wäre dementsprechend, dass Sie von Stufe 5 (120%) auf die Stufe 4 (115%) herabgestuft werden.


    Die Berechnung liegt mir vor, der Wohnvorteil beträgt 20 € und ist in den besagte 2.734 € (bereinigtes Nettoeinkommen gemäß JA) enthalten.


    Ich lebe mit dem zweiten Kind und der Mutter des Kindes,mit der ich verheiratet bin, zusammen.


    Mit der Nichtanerkennung der Teilzeit habe ich mich abgefunden.


    Die Einstufung verstehe ich aber nicht. Macht es aus deiner Sicht Sinn dagegen vorzugehen? Viele Grüße

    Guten Abend,


    ich habe zwei Kinder. Eines mit dem ich zusammenlebe (2 Jahre) und eines aus vorheriger Beziehung (17 Jahre).

    Für das 17-jährige Kind muss ich Unterhalt zahlen. Das Jugendamt hat anhand meiner vorgelegten Unterlagen zum Einkommen ein bereinigtes Monatseinkommen von 2.734 € ermittelt.

    Ich arbeite wegen der Betreuung des jüngeren Kindes nur in Teilzeit (28h) und verdiene deutlich weniger, aber das interessiert das Jugendamt nicht, weil ich ja mehr arbeiten könnte. Das nur by the way.


    Das Jugendamt hat mir mitgeteilt, dass ich zum 01.01. 617 € zahlen muss.

    Zitat:

    "laut Berechnung sind Sie unter Berücksichtigung des unterhaltsrelevanten Einkommens und des Wohnvorteils in Stufe 4 der DDT einzustufen, entsprechend 115%, die Berechnung liegt Ihnen vor.

    Im letzten Jahr betrug für diese Stufe der Unterhalt 552,00 € (115%), dieser Betrag hat sich ab Januar 2024 auf 617,00 € (115%) erhöht."


    Das verstehe ich nicht.

    M.E. dürfte ich mit meinen beiden Kindern und meinem (fiktiven Vollzeit-) Einkommen maximal in Stufe 3 (110 %) eingestuft sein. Ein dargestellter Wohnvorteil dürfte sich doch dadurch nicht auswirken, weil ich monatlich einen Kredit für das Haus in Höhe von 500 € bedienen muss!?

    Die Kreditrate wurde aber vom Jugendamt gar nicht berücksichtigt. Es wird so getan, als wenn ich jeden Monat 2.734 € zur Verfügung habe und lt. jetziger Düsseldorfer Tabelle bin ich in einer Stufe ( Stufe 4), die für Personen gilt, die mehr als 2.900 € / Monat zur Verfügung haben.


    Kann mir hier jemand weiterhelfen? Falls noch Infos fehlen, kann ich die gerne nachliefern. Vielen Dank vorab.