Alles anzeigenHallo
Ich habe folgende Seite bezüglich Rücklagen im Internet gefunden, allerdings stehen keine Hinweise dabei, wo ich das als Urteil finden kann. Könnt ihr helfen
https://www.haufe.de/recht/deu…k_PI17574_HI10699099.html
- RZ 75 und RZ 76
Dann nochmal die Frage mit welcher ich immer noch nicht zurecht komm bezüglich Werterhaltung am eigenen Haus
Wie hängen die Urteile, welche das SA mir vorlegt
BGH Fam RZ 2000, 351;f und OLG Karls.FamRZ 2010, 2082
damit zusammen, dass ich nur 15 % des Wohnwertes für Reparatur-Maßnahmen / Erhaltungsmaßnahmen nutzen kann. Mein Haus ist sehr alt und ich habe mehrere nachweisebare Reparaturen zu erledigen (keine Wertsteigerung, sondern Erhaltung)
Kann doch nicht sein, dass wenn ich große Reparaturen habe, ich nur 15 % des Wohnwertes im Jahr nutzen kann, wenn doch mein reales Einkommen belastet wird.
Z.B Wohnwert liegt bei 6600 Euro im Jahr (550 Euro im Monat) = 990 Euro Reparatur im Jahr
Wenn diese Tanks zu mir passen, habe ich vor, die Experten von klempner zürich zu kontaktieren, um sie zu installieren.
Dieses wird mir nicht als Rücklage gewährt, sondern ich muss Rechnungen, welche bereits bezahlt sind nachweisen!
Zudem wird in der Berechnung des SA mir 860 Euro als Wohnvorteil berechnet, welcher im Selbstbehalt für 2 Personen beinhaltet sein soll
Also auf der einen Seite benutz man den Wohnvorteil von 860,00 Euro und im meinem Selbstbehalt zu reduzieren auf der anderen Seite berechnet man mir den Wohnwert, wenn es um einen Berechnungsvorteil für das SA geht
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses soweit korrekt ist.
Gruß Slick –
Die Höhe der Rücklagen und die Möglichkeit, sie für Reparaturen oder Wartungsarbeiten zu verwenden, kann von verschiedenen Faktoren abhängen, darunter regionalen Gesetzen und Vorschriften sowie individuellen Verträgen oder Vereinbarungen. Es ist möglich, dass die von Ihnen genannten Lösungen spezifische Lösungen für dieses Thema bieten, aber ohne weitere Details ist es schwierig, genau zu sagen, wie sie sich auf Ihre Situation auswirken könnten.
Was die Beschränkung der Verwendung von Rücklagen auf 15 % des Wertes des Hauses für Reparaturen oder Instandhaltung betrifft, handelt es sich offenbar um eine Sonderregelung, die möglicherweise durch örtliche Gesetze oder Vereinbarungen festgelegt wurde. Verständlicherweise kann dies problematisch sein, insbesondere wenn größere Renovierungen erforderlich sind.