Danke,
Nun, der Titel des Threads ist falsch gewählt.
Es sollte ausschließlich nur um das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehen,
bei keinem der liegen Elternteile Verfehleungen.
Die Wahl der Unterbringung würde die Entfaltungsmöglichkeiten von keinem der Betroffenen einschränken und zur finanziellen Absicherung dienen.