Beiträge von Heiko

    Danke,


    Nun, der Titel des Threads ist falsch gewählt.
    Es sollte ausschließlich nur um das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehen,
    bei keinem der liegen Elternteile Verfehleungen.
    Die Wahl der Unterbringung würde die Entfaltungsmöglichkeiten von keinem der Betroffenen einschränken und zur finanziellen Absicherung dienen.

    Folgender Fall:
    Beide Elternteile sind berufstätig.
    Die Kindsmutter will die Ehe aufgrund einer neuen Beziehung beenden und strebt das Sorgerecht für die drei Kinder (3-6 Jahre an).
    Beim Auszug des Kindsvaters und den entsprechenden Unterhaltszahlungen wäre die Weiterfinanzierung des gemeinsamen Hauses nicht gesichert.
    Der Kindsvater strebt ebenfalls das Sorgerecht für die Kinder an und hat die Möglichkeit ohne Unterhaltsleistungen mit Gehalt und Kindergeld das gemeinsame Haus weiter zu finanzieren.
    Der Arbeitsort der Kindsmutter ist ca 30km weitentfernt, der des Vater in unmittelbarer Nähe.
    Bei der Betreuung der Kinder vor/nach der Schule bzw. Kindergarten, alles im Ort (ca. 3-4std/tägl.) unterstützen die Eltern des Kindsvaters.
    zu Meiner Frage:
    Hat der Kindsvater die Möglichkeit bei der Sorgerechtszuteilung bevozugt zu werden?