Danke schon mal für Eure Antworten,hier nochmal ein paar Fakten:Trennung vor15 Jahren ,Exfrau mit drittem jüngsten Kind ausgezogen,die beiden älteren blieben bei mir.Scheidung blöderweise erst vor 2,5 Jahren:Unterhalt zahle ich für beide seit 15 Jahren anstandslos.Meine Frau arbeitete immer nur halbtags und verdiente ca. 750 € netto, jetzt hat sie nur noch einen 400 € Job.1996 erhielt sie eine Zugewinnzahlung in Höhe von 260 000 DM.Für diesen Kredt zahle ich noch heute.Seit einem Jahr ist der älteste Sohn mit Studium fertig, macht gerade ein Praktikum, unterstütze ihn aber noch monatlich mit ca 200 €. der mittlere Sohn hat nicht studiert, ist Musiker und verdient damit seit Jahren seinen Unterhalt.Der jüngste ,bei meiner Ex-Frau lebende Sohn, jetzt 18 geworden, geht momentan in die 13.Klasse.Mein Gehalt ist ca. 2600 € netto.
Jetzt aber nochmal zu meiner Frage, etwas konkretisiert :2009 betrug der Unterhaltsbetrag nach D.Tabelle ( für 17-jährigen ) 434 €.Hiervon die Hälfte des KG 170 € bekommt meine Frau ) abgezogen, bleiben für mich 349 € zu zahlen.
- 2010 beträgt der Unterhaltsbetrag für einen 18-jährigen 562 €,
nun kann das volle KG ( jetzt 190 € ) abgezogen werden, also für mich zu zahlen 372 €.
Stimmt das so, oder mache ich da einen Fehler ?