Beiträge von mrarts

    Hallo,


    jetzt muss ich dieses alte Thema nochmals aufgreifen... Es geht um die Immobilie und den betreffenden Kredit.


    Aktuell wird diese von uns beiden bewohnt. Wie verhält es sich, wenn Sie auszieht oder ich ausziehe? Das ist etwas wovon ich gar keine Ahnung habe...


    Danke!

    ok, jetzt hab ichs glaub ich verstanden.


    also (gehalt + urlaubsgeld + weihnachtsgeld + steuerrückerstattung) - Kindesunterhalt = anzusetzendes Gehalt für Betreuungsunterhalt.


    Für meine Freundin würde dann als Basis für die Ermittlung des Betreuungshaltes ihr Einkommen aus Elternzeit + Kindergeld herangezogen werden. Dürfte auch richtig sein.


    Dürfte auch richtig sein.


    Und alles weitere werden wir noch sehen...

    Hallo!


    Und was ist die Basis für die Unterhaltsberechnung? Ist die Basis für diese das verbleibende Gehalt


    also mein aktuelles Gehalt minus Kindesunterhalt (ca. 1450€)
    oder das Ausgangsgehalt (ca. 1800€)?


    Alles sehr verwirrend...


    Grüße Martin.

    Hallo!


    Das bedeutet, dass der Kindesunterhalt (nach dieser Düsseldorfer Tabelle) ansteht. Weiterhin fällt der Betreuungsunterhalt an, welcher sich dann auf Basis des Einkommens meiner Freundin + Kindesunterhalt ermittelt. So weit ich das verstanden habe wird hier eine Art "Mittelwert" gebildet, aus welchem sich dann der Betreuungsunterhalt ermittelt. Da meine Freundind das komplette Kindergeld kassiert - hatten wir so vereinbart - hat Sie ca. 1500€ zur Verfügung.


    1000€ (Geld aus Erziehungszeit)
    184€ (Kindergeld)
    333€ (Kindesunterhalt nach düsseldorfer Tabelle)


    Nun stellt sich noch die Frage, wie sich der Betreuungsunterhalt bei meinem Nettogehalt von ca. 1800€ ermittelt... Kann mir hierzu jemand helfen?


    Danke!

    Hallo Coldplay,


    zu erst mal danke für die Antwort!!!


    Es handelt sich bei dem gemeinsam abzuzahlenden Kredit um die Abzahlung einer Immobilie. Hier gilt es demnach zu klären, ob dieser mit "verrechnet" werden kann.


    Nun stellt sich noch die Frage, welche Ansprüche meine "Freundin" mir gegenüber geltend machen kann. Das wäre dann wohl neben dem Kindesunterhalt der zweite Posten der zu zahlen wäre...


    Viele Grüße


    Martin

    Hallo,


    ich hoffe ich habe das Thema unter der richtigen Rubrik eingestellt...


    Ich habe eine wundervolle Tochter mit meiner Freundin, die mittlerweile 12 Wochen alt ist. Nur leider - bitte entschuldigt den Ausdruck - kotzen wir zwei uns nur noch an und ich werde wohl über kurz oder lang eine Trennung durchführen müssen.


    Nun stellt sich für mich die Frage, wie sich hier der Unterhalt ermittelt.


    Meine Freundin erhält ca. 1100€ Erziehungsgeld. Hinzu kommt noch das Kindergeld, was bedeutet, dass ca. 1300€ an "Einkommen" vorhanden sind. Sie wird auch nach dem ersten Jahr wieder in die Arbeit gehen, was bedeutet, dass das Einkommen ungefähr gleich bleibt.


    Ich selbst habe ca. 1800€ netto zur Verfügung.


    Wie verhält es sich hier bei einem gemeinsam abzuzahlenden Kredit? Die monatlichen Kosten hierfür belaufen sich auf 500€. Der Kredit läuft auf beide Namen.


    Wie ermittelt sich nun der Unterhalt für Kind + Freundin?


    Danke für eine Rückmeldung!


    Grüße Martin.