Hallo,
die Kurzehe ist mit bis zu zwei Jahren Ehezeit definiert. Beinhalten die zwei Jahre auch das Trennungsjahr?
In meinem Fall bin ich 1,5 Jahre verheiratet, noch nicht getrennt und habe ein Kind mit knapp 1,5 Jahre.
Bei einer Kurzehe soll ein Ehegattenunterhalt bei Kindern nur für die Dauer der Ehezeit bestehen, daher ist die Sache mit den Trennungsjahr für mich wichtig. Wenn es nicht mitzählt würde ich eventuell probieren die Trennung noch um ein halbes Jahr hinauszuzögern.
Danke für Eure Infos.