Beiträge von Sandra

    Hallo,
    die Kurzehe ist mit bis zu zwei Jahren Ehezeit definiert. Beinhalten die zwei Jahre auch das Trennungsjahr?
    In meinem Fall bin ich 1,5 Jahre verheiratet, noch nicht getrennt und habe ein Kind mit knapp 1,5 Jahre.
    Bei einer Kurzehe soll ein Ehegattenunterhalt bei Kindern nur für die Dauer der Ehezeit bestehen, daher ist die Sache mit den Trennungsjahr für mich wichtig. Wenn es nicht mitzählt würde ich eventuell probieren die Trennung noch um ein halbes Jahr hinauszuzögern.
    Danke für Eure Infos.

    Hallo,
    habe gelesen dass eine Kurzehe mit bis zu zwei Jahren definiert ist. Bedeutet dies inklusive Trennungsjahr?


    Bei Kurzehen heisst es weiter, dass Unterhalt für das Kind nur für die Dauer der Ehe weiterbesteht. Ich bin seit 1 1/2 Jahren verheiratet und hab ein 1 1/2 Jahre altes Kind. Wenn nun das Trennungsjahr nicht zur Ehezeit dazuzählt würde dies wohl bedeuten dass ich eben 1 1/2 Jahre unterhalt kriege und danach nichts mehr, also gleich Vollzeit arbeiten müsste. Liege ich da richtig? Vielen Dank für Eure Hilfe.