Beiträge von bär88

    Hallo zusammen,
    ich schreibe im Auftrag eines Freundes. Er ist seit 15 Jahren verheiratet. Vor drei Jahren (also nach 12 Ehejahren) hat er sich von seiner Frau getrennt. Damals haben beide ein Schreiben verfasst, dass die Frau nur für die Zeit von der Eheschließung bis zur Trennung den Vorsorgungsausgleich will. Von einer Scheidung ist keine Rede, denn man hat sich ja gütlich "geeinigt". Es kommt also nichts mehr auf meinen Freund zu.
    Ein Bekannter von mir hingegen meinte, dass dies Humbug sei. Der Versorgungsausgleich wird von der Eheschließung bis zum Scheidungsantrag bei Gericht berechnet und das Schreiben also hinfällig wäre.
    Dies macht meinen Freund jetzt sehr unsicher. Was stimmt?