1.es geht um 1.Kind
2.4012€ Unterhaltsvorschuss
3.3500€ Unterhalt(austehend)
Die erste Pfändung kommt von der unterhaltsvorschusskasse
Die zweite kommt vom Jugendamt.
Da ich 2006 die beistandschaft unterschrieben habe, ist alles über das Jugendamt gelaufen.
Unterhaltsvorschuss wird ja nicht in voller Höhe bezahlt, das heißt Anspruch hätte er auf 272€ aber den gesamten Betrag bezahlt die vorschusskasse nicht. Weiß aber nicht wieviel Prozent. Die Differenz die entsteht sind die 3500€ die das Jugendamt nun noch haben will, aber nicht weil sie es schon ausbezahlt haben sondern weil ich mich damals verpflichtet hab den vollen unterhalt ans Jugendamt zu zahlen und die dann an meine ex.ging aber leider nicht da ich arbeitslos wurde.
Und jetzt wo ich wieder verdiene kommen sie natürlich sofort, lassen mir 750€ von denen ich aber trotzdem weiter Unterhalt also 272€ Bezahlen soll, bleiben 478€.
Das heißt nur nach Abzug der Miete bin ich schon auf -1€. Super ne.
Hoffe du bist jetzt schlauer