so weit, so gut. aber wie geht es dann in der praxis weiter? der AG prüft, inwieweit monatlich gepfändet werden kann? er pfändet also was möglich ist und lässt den rest unbeachtet?
d.h. weiter gibt es darüber gar nichts zu diskutieren? dann hatte manuel wahrscheinlich einfach nur angst, er könnte nun etwaigen doppelbelastungen ausgesetzt sein?!
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Guten Morgen!
Es läuft so:
Das AG setzt im Pfändungsprotokoll einen pfandfreien Betrag ein, das scheint mir hier in diesem Fall 750,00 € zu sein. Die Tabellen für den Pfändungsfreibetrag gelten ja bei dem Paragrafen der ZPO nicht, nach dem der laufende Unterhalt gepfändet wird.
Dieser pfandfreie Betrag ist dem Schuldner zu belassen, dh, alles was darüber liegt, wird gepfändet, normalerweise in der Reihenfolge der Eingänge der Pfändungsbeschlüsse.
Zu diskutieren gibt es hier also tatsächlich nichts. Die Bedenken des Vaters kann ich verstehen, es ist eine komplexe Materie.
AAAAAber, hätte er sich früh genug beim Amt gemeldet und zumindest den laufenden Unterhalt selber direkt nach Arbeitsaufnahme gezahlt -denn er wusste ja um die Unterhaltsverpflichtung- dann wäre es vermutlich nicht zu Pfändung gekommen und ihm bliebe mehr monatlich zum Leben. Thats ist.
Ich als Unterhaltspflichtiger würde in diesem Fall versuchen, mich mit dem Amt zu einigen, ich zahle den laufenden Unterhalt plus einen Betrag x auf den Rückstand an die Beistandschaft, und das Amt lässt die Pfändungen ruhen.
Thats it.