Beiträge von Dumpi

    Hallo!


    Nach einer so langen Ehe wird Unterhalt fällig werden, Berechnung ca. so:


    bereinigtes Einkommen 2.000 €
    - Erwerbstätigenbonus (je nach Bundesland) hier 1/7 285 €
    + Einkünfte Ex (- 1/7) 215 €
    Gesamt 1.930 €


    davon die Hälfte ist Bedarf der Ex, also 965 €
    abzüglich ihres Einkommens 250 €


    Unterhalt somit 715 €


    Gruß


    so weit, so gut. aber wie geht es dann in der praxis weiter? der AG prüft, inwieweit monatlich gepfändet werden kann? er pfändet also was möglich ist und lässt den rest unbeachtet?
    d.h. weiter gibt es darüber gar nichts zu diskutieren? dann hatte manuel wahrscheinlich einfach nur angst, er könnte nun etwaigen doppelbelastungen ausgesetzt sein?!
    [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/konfus/a050.gif]


    Guten Morgen!
    Es läuft so:


    Das AG setzt im Pfändungsprotokoll einen pfandfreien Betrag ein, das scheint mir hier in diesem Fall 750,00 € zu sein. Die Tabellen für den Pfändungsfreibetrag gelten ja bei dem Paragrafen der ZPO nicht, nach dem der laufende Unterhalt gepfändet wird.


    Dieser pfandfreie Betrag ist dem Schuldner zu belassen, dh, alles was darüber liegt, wird gepfändet, normalerweise in der Reihenfolge der Eingänge der Pfändungsbeschlüsse.


    Zu diskutieren gibt es hier also tatsächlich nichts. Die Bedenken des Vaters kann ich verstehen, es ist eine komplexe Materie.


    AAAAAber, hätte er sich früh genug beim Amt gemeldet und zumindest den laufenden Unterhalt selber direkt nach Arbeitsaufnahme gezahlt -denn er wusste ja um die Unterhaltsverpflichtung- dann wäre es vermutlich nicht zu Pfändung gekommen und ihm bliebe mehr monatlich zum Leben. Thats ist.


    Ich als Unterhaltspflichtiger würde in diesem Fall versuchen, mich mit dem Amt zu einigen, ich zahle den laufenden Unterhalt plus einen Betrag x auf den Rückstand an die Beistandschaft, und das Amt lässt die Pfändungen ruhen.


    Thats it.

    naja, ob er zahlen würde wäre auch egal, selbst wenn er die kohle aufbringen könnte. die alles entscheidende frage wäre also ganz korrekt:
    "wird dies von ihm per Gerichtsurteil verlangt?"


    und da gebe ich dir recht. es kann gut sein, dass die schilderung bloß seine eigene, persönliche hochrechnung war!
    muss er sich nochmal besser ausdrücken...


    Nochmal Hallo!


    Natürlich wird von ihm per Gerichtsurteil laufender Unterhalt verlangt, und kein Beistand der Welt würde bei minderjährigen Kinder ohne freiwillige laufende Unterhaltszahlung nur Rückstände pfänden, es ist einfach Usus, den kompletten Titel, also laufenden und rückständigen Unterhalt durch Lohnpfändung zu vollstrecken. Genausowenig würde bei laufendem gezahlten Kindesunterhalt der Rückstand bis auf die Pfändungsfreigrenze gepfändet.


    Ich nehme ja an, dass der Vater hier den Pfändungsbeschluss aufmerksam studiert hat und ihm sowas aufgefallen wäre ;)


    Wenn du hier mit Gerichtsurteil den Pfändungsbeschluss meinst, dann solltest du dich auch etwas genauer ausdrücken. ;o)

    Coldplay, wenn du bei ihm genau liest, dann steht da, er meint er soll dann noch den laufenden KU zahlen. Ich lese nirgends, dass er sagt, er zahlt den.


    Und wenn die schon pfänden, dann natürlich erstmal den laufenden, dann Rückstände.


    Der Pfändungsfreibetrag ist anscheinend 750 €, das kommt wohl auch hin, ist hier bei uns ähnlich hoch.


    Scheint alles normal zu laufen in diesem Fall...


    Gruß

    Hallo!


    Ich nehme an, beide Kinder sind von der gleichen Mutter...


    Bei dem geringen Einkommen muss dein Bruder keinen Unterhalt für das andere Kind zahlen, auch in diesem Fall mit Einkommen gilt der Selbstbehalt.


    Gruß

    1.es geht um 1.Kind


    Und jetzt wo ich wieder verdiene kommen sie natürlich sofort, lassen mir 750€ von denen ich aber trotzdem weiter Unterhalt also 272€ Bezahlen soll, bleiben 478€.
    Das heißt nur nach Abzug der Miete bin ich schon auf -1€. Super ne.


    Hoffe du bist jetzt schlauer


    Hallo,


    Ist doch ganz klar, du zahlst keinen laufenden Unterhalt, daher wird der gleich mitgepfändet. Du sollst nicht vom Pfändungsfreibetrag 750,00 € auch noch Kindesunterhalt zahlen.


    Hättest du dich gleich bei Aufnahme der Arbeit beim Beistand gemeldet und den laufen Unterhalt gezahlt, würde dieser nicht mitgepfändet.


    Pfändungsfreibeträge sind was völlig anderes als Selbstbehalte, daher hier die Pfändung bis auf 750 €.


    Meiner Meinung nach mal wieder einer der Fälle: hättest du dich selber eher gekümmert, wär es nicht so weit gekommen.


    Gruß