Beiträge von Frid88

    Hallo zusammen,
    meine Ex hat letzte Woche über RA Trennung erklärt. RA fordert jetzt Offenlegung der Einkünfte zwecks Festlegung des Trennungsunterhalts. Jetzt haben wir ein Gemeinschaftskonto, und da ist auch noch was Erspartes drauf.


    Das muß ja als Erstes mal geteilt werden, das Ersparte auch ?


    Bemerkung: Ich war über 25 Ehejahre Alleinverdiener, meine Ex hat während der Ehe nicht gearbeitet. Brauchte sie auch nicht, da bei mir genug rein kam. Keine gemeinsamen Kinder.


    Das Ersparte, wie auch Haus und Hof, (das kommt später) stammen ausschließlich von mir.
    Ich sähe es jetzt als etwas schändlich an, dieses Ersparte jetzt auch schon teilen zu müssen. Das dicke Ende kommt ja eh noch.

    Hallo Leute und Leidensgenossen,
    gehöre seit einer Woche auch zu den "Anwärtern"


    vor 23 Jahren 2 Kapital-LV abgeschlossen, eine zur Finanzierung unseres gemeinsamen Hauses, die andere zur Weiterfinanzierung meiner mit in die Ehe gebrachten ETW. Diese letzte LV wurde fortan von den Mieteinnahmen der ETW bedient.


    So, jetzt haben wir den Salat, Trennung, Haus ist längst bezahlt, ETW verkauft, somit alle Kredite abgelöst, und LV's werden in 2 Jahren fällig (rund 100T€).


    Ergänzend muß ich sagen, es gibt einen Ehevertrag, der alle priviligierten Güter, sprich Startkapital, Erbschaften etc. incl. der Surogate daraus, aus dem Gemeinsamen Vermögen rauslassen soll.


    Wie werden nun diese beiden LV's beim Zugewinn behandelt ??