Beim 6 jährigen Kind besteht ein Titel vom Jugendamt.
Beiträge von oplatini
-
-
Ein Bekannter hat zwei uneheliche Kinder (1 und 6 Jahre).
Er hat seinem Verdienst entsprechend Unterhalt gezahlt.
Jetzt bekommt er 830 E ALG I.
Der Selbstbehalt bei Erwerbslosen ist 770 E.
Wieviel muss er jetzt an welches Kind zahlen? -
Es besteht kein Titel.
Das Jugendamt möchte diese Vereinbahrung.
Von Anwalt war keine Rede.
Sollten nur beide unterschreiben. -
Möchte aufgrund dauerndem Mangelfall mit Zustimmung der Kindesmutter beim Jugendamt einen Titel so abändern lassen, dass mir im Mangelfall keine Schulden entstehen.
Gibt es dafür eine Formulierung?
Danke