also ich mache einen Ehevertrag wo ich entweder 1 Jahr lang Unterhalt zahle oder eine Einmahlzahlung von 5000€ mache,dafür versichtet sie auf nachehelichen Ehegattenunterhalt.
sie hat also mit Trennungsunterhalt und nachehelichen Ehegattenunterhalt 2 Jahre Zeit sich auf die neue Situation einzustellen,aber was ist wenn sie nach den 2 Jahren immer noch arbeitslos ist?sie ist gesund kann Deutsch aber nicht perfekt(aber man kann sich über alles unterhalten!!!)und hat in Thailand früher als Näherin und Haushälterin(Ausbildung) gearbeitet.
^^also kann man davon ausgehen das sie in den 2 Jahren auch was findet in Deutschland!müsste sie Notfalls auch einen Reinigungsjob annehmen?
Frage2:wir haben einen Ehevertrag und wir scheiden uns einvernehmlich,muss ich da den Ehevertrag abgeben bei Gericht?und wenn,sie würde ihn nicht anfechten!meine Sorge ist nur das das Gericht nicht einverstanden damit wäre?
Frage3:wenn ich jetzt im Vertrag reinschreibe 1 Jahr ehelichen Ehegattenunterhalt und dann Verzicht auf Ehegattenunterhalt+Verzicht auf Versorgunsausgleich Rente!und es sind beide damit einverstanden!kann das Gericht das nicht anerkennen?!