Beiträge von boetti

    Mein Sohn, 20 Jahre, Student, ist jetzt bei seiner Mutter ausgezogen und hat eine Wohnung zusammen mit seiner Freundin genommen (beide Wohnungen sind ca. 20 km von der Universitätsstadt entfernt). Er bekommt von mir den rechtmäßigen monatlichen Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, Stufe 5, Alter ab 18 in Höhe von 586 Euro (minus Kindergeld). Die Mutter ist nicht leistungsfähig. Muss ich (ab 01.01.) 670 Euro (minus Kindergeld) bezahlen oder gilt die Richtlinie:
    „Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt, je nach OLG können hier Abweichungen sein.“ – so dass es also bei 586 Euro für mich bleiben würde?