Die Oberlandesgerichte haben den Passus wohl alle, darum gehts nicht, sondern darum, ob dieser Passus auch für den Unterhalt von Studierenden mit eigener Wohnung gilt (was mir nicht so aussieht - eher ist das wohl darauf gemünzt, das ein Elternteil nicht den Unterhalt des anderen mitzahlen muss, sondern nur seinen eigenen).
BAFÖG wurde abgelehnt.