Beiträge von fen

    ich habe die halbe Nacht gegoogelt - leider bin ich Ingenieur und kein Rechtsverdreher. Ich kann zwar mit Google umgehen, kann aber mit dem Rechtszeugs absolut nichts anfangen.


    Habe jetzt am Montag bei einer anderen Anwältin einen Beratungstermin ausgemacht, um vergleichen zu können, wie kompetent und engagiert meine jetzige Anwältin ist.

    Hallo zusammen,


    auch hier habe ich meine Anwältin befragt:


    so wie es aussieht, wird hier das Gehalt von 2011 genommen, da dieses vertraglich fixiert ist und im Großen und Ganzen feststeht.


    Mann ist wirklich der Depp bei so einer Geschichte!!!


    Danke nochmals für die Hilfe.


    Gruß

    Hallo zusammen,


    ich war bei meiner Anwältin: so wie es aussieht habe ich das Nachsehen. Die Autos und die LVs gehören beide meiner Frau und ich kann nichts dagegen machen. :mad:


    ein vorgezogener Gewinnausgleich kommt nicht in Frage, da ich noch in unserem gemeinsamen Haus wohne und die Verbindlichkeiten auf die Unterhaltsrechnung angerechnet werden.



    Gruß
    fen

    Wir haben einen 8 Monate alten Sohn und meine Frau bezieht noch bis einschl. Mai 2011 jeden Monat 802 EUR Elterngeld. Hier weiß ich inzwischen, dass 502 EUR angerechnet werden.


    Das "Problem" ist nur, dass ich letztes Jahr ein Nettogehalt von etwas mehr von 30k EUR hatte (auf Grund SK & Elterngeld) und dieses Jahr etwas mehr wie 40k EUR verdienen werde.


    Der gegenerische Anwalt hat mir eine Frist gesetzt, dass ich bis Ende dieser Woche mein gesamtes Einkommen 2011 offenzulegen habe, damit er die "Ehegattenunterhaltsansprüche abschließend beziffern" kann.


    Was wäre gesetzt den Fall, dass mein altes Gehalt von 2010 genommen werden würde: müsste ich dann Ende des Jahres eine Nachzahlung an meine Frau machen?


    Vielen Dank für die Hilfe!!!


    Gruß

    hallo,


    ich muss mich etwas in meinen Ausführungen korrigieren (habe jetzt zu Hause nochmals den Brief vom gegnerischen Anwalt herausgeholt):


    er schreibt: "...ein Pkw ist grundsätzlich kein Haushaltsgegenstand. Nur bei einem Haushaltsgegenstand könnte man die Auffassung vertreten das ein Pkw unjuristisch gesprochen beiden Eheleuten gehört und ein Ehegatte gegebenenfalls nach Trennung Anspruch auf Nutzung dieses Pkw hat..."


    Er verweist auf folgendes Urteil: Handbuch des Fachanwaltes Familienrecht, Seite 1025, Randnummer 100 ff. m. w. N., insbesondere Entscheidung BGH, FamRZ 1991, 43.



    Sind damit eure Ausführungen ungültig? Ich hoffe nicht! :confused:


    Hab jetzt eine Familienanwältin eingeschaltet und habe morgen einen Termin. Hoffe diese ist genauso gut wie dieses Forum und seine User.


    Nochmals vielen Dank für die super Hilfe hier!!!


    Gruß

    Es ist leider umgekehrt: mein Gehalt wurde zum 1.1.11 erhöht.


    Auch die Umstände von 2010 sind etwas schwierig:


    - die ersten 4 Monate war ich Steuerklasse 5
    - dann zwei Monate Elternzeit
    - Rest vom Jahr SK 3


    Der gegenerische Anwalt argumentiert nun, dass meine Nettogehalt eigentlich höher ausgefallen wäre und hat auf einer mir unbekannten Grundlage den Unterhaltsanspruch berechnet. Auf dessen Grundlage hätte ich gerade einmal 300 EUR (ohne Miete) zum Leben.


    Ausserdem verlangt er von mir eine Gehaltsvorschau für 2011 um die Unterhaltszahlungen nochmals auf Grundlage der Vorschau berechnen zu können.

    wir haben kein Vertrag über Gütertrennung geschlossen und bezahlt haben wir das Auto von unserem gemeinsamen Konto. Sie steht einfach nur im Kaufvertrag und in der Versicherung - wie gesagt, bezahlt zusammen. Gekauft während der Ehe.


    Ihr Anwalt hat argumentiert, dass die Autos und die LVs zum Vermögen gehören würden und deshalb sich in ihrem Besitz befinden würden.


    Wie schon geschrieben: die eine Lebensversicherung (Versicherungsnehmer meine Frau, versicherte Person ich) soll ich ihr ebenfalls aus diesem Grund abkaufen...


    Nur habe ich das Problem, dass selbst wenn ich das Auto kaufen würde, dann würde ich es ja bei der Scheidung als Vermögen haben und nochmals gegen ihr Vermögen gegenrechnen müssen. Das heißt es würde zweimal berechnet. :mad:

    Hallo,


    vielen Dank für den Link! Hat mir ein bisschen weitergeholfen. :)


    Bezüglich meiner Frage habe ich folgende Info gefunden:


    "Es kommt dabei auf das aktuelle Einkommen z.Z. der Trennung an."


    Mir ist aber nicht ganz klar, ob hier das letzte Monatsgehalt, oder das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate angesetzt wird.


    Gruß

    Hallo zusammen,


    meine Frau hat sich Anfang Januar von mir getrennt und ist mit unserem 8 Monate alten Sohn ausgezogen.


    Jetzt ich würde gerne wissen, welche Gehaltsbasis für die Berechnung des Trennungsunterhaltes herangezogen wird:


    Das nachgewiesene Nettogehalt des letzten Jahres oder das aktuelle bzw. zu erwartende Gehalt für das kommende Jahr.


    Bin für jeden Rat dankbar.


    Im Voraus vielen Dank.


    Gruß
    fen

    Hallo zusammen,


    meine Frau hat mich vor wenigen Wochen mit unserem 8 Monate alten Sohn verlassen, d.h. wir befinden uns am Anfang unseres Trennungsjahres.


    Das Problem ist, dass beide Autos (ca. 1.500 EUR & 5.000 EUR) und beide Kapitallebensversicherungen (je ca. 2.500 EUR) auf ihren Namen laufen. Das heißt in Summe ca. 11.500 EUR. Jetzt hat sie mir über ihren Anwalt mitteilen lassen, dass sie mir großzügigerweise ein Auto und eine Kapitallebensversicherung zum Verkauf anbietet.


    Geht das so einfach? Bzw. wenn sie nun beide LVs auflöst und das eine Auto verkauft, ist das Vermögen ja weg. Bedeutet das dann für mich, dass bei der Scheidung das Nachsehen habe???


    Bin für jeden Rat dankbar.


    Im Voraus vielen Dank.


    Gruß
    fen