hallo,
ich muss mich etwas in meinen Ausführungen korrigieren (habe jetzt zu Hause nochmals den Brief vom gegnerischen Anwalt herausgeholt):
er schreibt: "...ein Pkw ist grundsätzlich kein Haushaltsgegenstand. Nur bei einem Haushaltsgegenstand könnte man die Auffassung vertreten das ein Pkw unjuristisch gesprochen beiden Eheleuten gehört und ein Ehegatte gegebenenfalls nach Trennung Anspruch auf Nutzung dieses Pkw hat..."
Er verweist auf folgendes Urteil: Handbuch des Fachanwaltes Familienrecht, Seite 1025, Randnummer 100 ff. m. w. N., insbesondere Entscheidung BGH, FamRZ 1991, 43.
Sind damit eure Ausführungen ungültig? Ich hoffe nicht! :confused:
Hab jetzt eine Familienanwältin eingeschaltet und habe morgen einen Termin. Hoffe diese ist genauso gut wie dieses Forum und seine User.
Nochmals vielen Dank für die super Hilfe hier!!!
Gruß