hallo,
ich weis wie du dich fühlst bin in so einer ähnlichen situation nur mein mann hat nur 1 kind aus erster beziehung.
soweit ich informiert bin bist du als seine frau/freundin nicht verpflichtet dein vermögen offen zu legen, da du ja mit den kindern nichts am hut hast. unterhaltspflichtig ist nur der vater!!!
leider vergessen dies manchmal einige und versuchen so die frauen zu verwirren und die legen dann alles offen.
nehmt euch ein anwalt der wird euch aufklären und auch sagen das dein vermögen nicht interessiert.
LG Nolle