Also wird das Erbe vom Sachwert wieder abgezogen, es bleibt die Finanzierung und die wird geteilt. Bleibt nur ein Anspruch auf eine evtl. Wertsteigerung.
Hier meine Frage: ( Zugewinngemeinschaft) Meine Frau hat in der Ehe eine Erbschaft bekommen von diesem Geld und der Finanzierung wurde ein Haus gebaut. Das ich auf die Erbschaft keinen Anspruch habe ist klar aber wie sieht es aus wenn die Erbschaft für die gemeinsame anschaffung (Haus) verwendet wird. Da meine Frau auch alleine im Grundbuch steht.
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