Beiträge von feuermohn

    Hallo,


    also wenn ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden ist, dann wurden ja Versorgungsanwartschaften übertragen. Die sind auch dann weg, wenn derjenige, auf den sie übertragen wurden, vor erreichen der Rente verstirbt.


    Also ist ein Versorgungsausgleich immer endgültig.


    Hallo,


    Das würde ich so nicht stehen lassen.


    Mein Mann wurde von der Rentenanstalt darauf hingewiesen, daß er sich bis zum Eintritt des Rentenalters der Exfrau, die ihr gutgeschriebenen Anteile im Versorgungsausgleich auszahlen lassen kann.
    Das muß allerdings vom Familiengericht festgestellt werden.


    Er hat versucht, diese Anwartschaften auf sich übertragen zu lassen, allerdings hat das Gericht ihn daruf hingewiesen, daß das Gesetz so neu sei, daß sie so einen Fall noch nie hatten und auf den Richter verwiesen.


    Da aber noch ein UH-Abänderungsprozeß am laufen ist, weiß ich noch nicht wie es weitergeht und ob er die übertragenen Anwartschaften wieder gut geschrieben bekommt.


    Das nennt sich "Antrag auf Zahlung der ungekürzten Rente" und muß beim Familiengericht gestellt werden.
    In unserem Fall war es wegen Unterhaltspflicht, bzw. wegen Zahlung einer Unterhaltsabfindung.


    Lg feuermohn

    Hallo,


    mein Mann ist seiner Exfrau zu Unterhalt verpflichtet. Dieser Unterhalt war berechnet auf fiktivem Einkommen, das er nie erzielte und trotz mehrfacher Versuche ihn abändern zu lassen, weiter zahlte, was dazu führte, daß sich ein enormer Schuldenberg anhäufte. Ein Insolvenzanwalt riet ihm dann dringend und umgehend den Unterhalt abändern zu lassen.


    Diese Exfrau hat bis vor genau 3 Jahren ein gemeinsames Kind betreut, gepflegt wurde es in einer Tagesklinik. Als dieses Kind starb, kam ein Monat später ein 2-seitiges Schreiben des Anwalts der Exfrau mit neuen Unterhaltsberechnungen und Unterhaltsforderungen und der Mitteilung in einer Zeile daß das Kind gestorben sei.


    Er ging also zum Anwalt und strebte die Abänderungsklage an. Alles mit meiner Hilfe, denn er ist nicht wirklich in der Lage so etwas durchzuziehen.


    Er ist krank, kam zur Kur, hat einen Schwerbehinderungsgrad und ist nun in Rente. Vollrente.


    Seine Exfrau behauptete, wir hätten mehrere Ferienhäuser, einen Gärtner und eine Haushälterin, die Wohnung voller Antiquitäten und Wertsachen. Sie behauptete auch, ich würde mit meinem Hund zum Psychiater gehen. all das könnte ich mir leisten nur den Unterhalt für sie nicht.


    Seine Exfrau wurde in einer Verhandlung aufgefordert sich eine Arbeit zu suchen.
    Sie äußerte darauf, daß sie seit dreißig Jahren aus ihrem Beruf heraus sei. Der Richter meinte sie hätte dafür dreißig Jahre Erfahrung in der Pflege. Sie äußerte dann wieder, daß sie diese Arbiet nicht machen möchte.


    Die Exfrau bestand auf einer gesundheitlichen Begutachtung meines Mannes und behauptete, der vom Land B-W bescheinigte Schwerbehinderungsgrad sowie die ärztlichen Gutachten seien gekauft.


    Daraufhin bestand ich im Namen mienes Mannes auch auf ihre Begutachtung.


    Der Gutachter befand meinem Mann als nicht mehr arbeitsfähig, seine Exfrau hingegen voll arbeitsfähig.


    Für den Rentenantrag mußte er ebenfalls zu einem Gutachter der Rentenstelle und bekam darauf hin die Vollrente.


    Ich wurde vom Gericht aufgefordert meine Einkünfte und mein Vermögen offen zu legen und zwar alles. Bilanzen, Einkommenssteuerbescheide, Mieteinnahmen, Grundbuchauszüge, Versicherungen etc.


    Ich mußte eine Eidesstattliche Erklärung darüber ablegen, keine Auslandsimmobilien zu besitzen, keine Hausangestellten wie Gärtner und Haushälterin zu beschäftigen und auch sonst keine Wertgegenstände wie Antiquitäten zu besitzen.


    Ich mußte mein gesamtes Gebäude fotografieren, jede Ecke der Wohnung, den Betrieb.


    Ich mußte Erklärungen vom Steuerberater einholen, die belegten, daß Versand- und Frachtkosten nicht zu privaten Urlaubsreisen verwendet wurden.


    Könnt Ihr mir hier weiterhelfen?


    Wieviele Unwahrheiten darf diese Frau noch verbreiten, ohne jemals auch nur einen Nachweis über ihr eigenes Vermögen vorlegen zu müssen?


    Wieviel Auskunft muß ich noch geben?


    Wie weit muß ich mich als Zweitfrau noch erniedrigen lassen?


    Muß ich dieser Person jetzt etwa auch noch Unterhalt bezahlen, nur weil die Rente meines Mannes nicht auch noch für sie reicht? Ihr Anteil wurde bereits im Versorgungsausgleich berücksichtigt und von seiner Rente abgezogen.


    Weiß mir vielleicht jemand einen Anwalt, der meine Interessen in dieser Angelegenheit vertreten kann?


    Danke


    MfG


    feuermohn