Beiträge von vocaris

    OK. Ich merke das bringt hier nix. Man bekommt hier leider nicht die Infos die man braucht. Es wird immer wieder abgewichen und mit irgendwelchen sozialen Sachen gekontert.
    Das Gesetz und der Richter fragt hier nicht nach den Gründen oder wer "Schuld" am scheitern der Ehe hat. Und das ist für die Anwendung von Gesetzen auch gut so. Aber die den bei Personen die es betrifft (zumindest bei einem) sind das anders aus. Und wenn du dir für dich mal versuchst vorzustellen wie du dich fühlst, wenn dein Ehepartner die Familie nach zig Jahren zerstört, dann frage ich dich auch noch mal nach deinen moralischen Pflichten deinen Partner mit Geld zu bedienen.... Und ob dir das Spaß macht wenn sie mit einem anderen rummacht und dabei dein Geld ausgibt!!
    Ich wollte lediglich versuchen für eine Gespräch unter uns Eheleuten eine Basis zu finden ob und wenn ja in welcher Höhe ein Unterhaltszahlung erfolgen muss/soll und für wie lange. Eine Unterhaltszahlung für das Kind steht hier nicht zur Debatte. Dieser Pflicht werden ich jeder Zeit ohne Anerkennung jeglicher Präjudiz nachkommen.
    Aber wenn man keine Basis also einen€ Betrag hat ist es schwer zu diskutieren. Klar ich kann ihr einfach sagen: Was hältst du von monatlich 300€ für die Jahre bis das Kind 18 Jahre alt ist.
    Und ich bin bestimmt nicht der Erste, der sich diese Frage stellt. Wie haben denn die anderen es gemacht? Muss jeder dafür zum Anwalt?

    OK. Dann wäre das, was ich bisher so gelesen habe falsch.
    Vereinfacht gesagt hat sich nur dahingehend was geändert, dass der andere verpflichtet werden kann arbeiten zu gehen und für seinen Lebensunterhalt selber zu sorgen. Die Differenz dies ich dann zwischen den bereinigten Nettoeinkommen befindet gilt es dann nach Schlüssel x auszugleichen. Und das ein Leben lang??
    Und wenn ich wissen will welcher Betrag das ist, muss ich zum "Halsabschneider". Oder vielmehr sollte ich das der andern Partei überlassen. Die will ja was.
    Nur will ich das Thema vom Tisch haben. Und ich suche eine Betrag als Diskussionsgrundlage mit meiner Frau auf den wir uns einigen können in Höhe und Zeit. Nur wie soll ich daran kommen ohne das wir beide doch wieder "HAS" beauftragen müssen??
    Im übrigen werden Scheidungen sicherlich zu 80% von "Vorzimmerdamen" abgewickelt :-)

    Es geht um das Thema "Unterschiedlich" hoch!?
    Gerade durch die vor ein paar Jahren eingeführten Änderungen in diesem Themengebiet passiert doch gerade das nicht.
    Der andere Ehepartner muss selber für seinen Lebensunterhalt sorgen. Früher hat sich der "benachteiligte" Partner schön auf die faule Haut gelegt und abkassiert. Gerade das wurde ja geändert. Wenn der "benachteiligte" Partner genug verdient, dass er in einer Wohnung leben und die nötigsten Mittel erwerben kann etc. dann kann es ja nicht sein, dass dennoch die Differenz zwischen den Gehältern ausgeglichen wird. Was sollte sonst diese große Änderung? Dann wäre ja alles beim Alten.
    Für mich ergibt sich aus keinem deiner § die eindeutige Notwendigkeit. Die Sonderlocken wie Alter, Krankheit, keine Arbeit mehr finden etc. ziehen doch hier alle nicht. Die Definiton der Bedürftigkeit wäre zu klären.
    Prima war auch z.B. eine Rechnung anhand eine Beispiels o.ä.

    Hei,


    also den TU habe ich selber berechnet nachdem ich mir zuvor alle nötigen Infos eingeholt habe, die für eine Berechnung maßgeblich sind. Diese Rechnung habe ich am Ende parallel von einem Onlineanwalt erstellen lassen und beide vergleichen. Es waren nur 10€ unterschied. Jedoch ist das aus meiner Sicht nicht zu vergleichen. Denn im Trennungsjahr brauch meine Frau nicht wieder voll zu arbeiten. Somit kann ich im ersten Jahr nur das Jahresbrutto ansetzen, dass sie zum Zeitpunkt der Trennung hatte. Weiterhin hat sie ja Anspruch auf TU. Beim nachehelichen Unterhalt sehen die Berechnungen ja anders aus. Deshalb empfehlen viele Anwälte ja die Scheidung noch 2 Jahre in die Länge zu zeihen, damit auf jeden Fall Anspruch auf TU bestehen bleibt. Zudem unterlag die Berechnung noch der StKl. 1&5. Ab kommenden Jahr haben wir 1 & 2. Zudem hat sie durch ihren 35 Std. Job jetzt ein gr. Einkommen, welches sich auch auswirkt.
    Aber aus meiner Sicht hat der TU jetzt nicht direkt was mit dem nachehelichen Unterhalt zu tun. Hier möchte ich ja gerne nichts zahlen, da sie arbeiten kann und auch schon geht. Nur möchte ich das gerne begründen. Ungefähr so:
    "Ich muss dir keinen Unterhalt zahlen, da du gesund bist und arbeiten kannst. Du auch bereits eine Stelle mit 35 Std. hast und dieses gemäß des Arbeitgebers auch auf 40 Std. erweitern könntest"...
    Die Frage ist nur, ob das richtig ist oder ob Sie dennoch ein Anspruch auf Geld hat oder sie einfach auf 30 Std. reduziert und ich dann den Rest auffangen muss.

    Ich habe meinen Text extra versucht in Richtung der von dir genannten §§ darzustellen.
    Es zieht also weder der Unterhalt wegen Betreuung der Kinder (zumindest nicht im Thema bis 3 Jahre)
    noch wegen Alters noch wegen Krankheit. Auch nicht wegen Erwerbslosigkeit.
    Im Falle des 1578 kommen wir dem Thema ja etwas näher! Was bedeutet das genau!
    Bleibt die Frage wie man hier der Lösung näher kommt.
    Vor allem wie einigt man sich!? Sollte ich zum Anwalt gehen sorgt er dafür das der Betrag gegen 0 geht.
    Geht sie zum Anwalt versucht dieser den Betrag so hoch wie möglich zu erzielen.
    Kostet alles ein Schweine Geld und Stress.
    Wenn es möglich ist annähernd in eine Richtung zu kommen, wo beide Parteien einsehen, dass der Betrag OK wäre, wäre das schöner.
    Aber dann sind wir wieder bei der Frage: Wie

    Liebes Forum, ich würde mich freuen, wenn Ihr mir zur Einordung der Rechtslage iVm nachehelichem Unterhalt helfen könntet. Ich (Mann) bin mit meiner Frau seit 15 ½ Jahren verheiratet. Aus dieser Ehe entstand ein Kind, dass derzeit 11 Jahre ist. Seit nun einem Jahr sind wir getrennt und bewegen uns auf die Scheidungsplanung zu. Dafür haben wir uns zusammen gesetzt um gemeinsam zu gucken, wie wir die Kuh vom Eis bekommen. Geplantes Vorgehen ist eine Scheidungsfolgevereinbarung vor einem Notar zu schließen und dann die Scheidung einzureichen.Derzeit haben wir beide nur einen kl. Desenz. Und zwar zum Thema „nachehelicher Unterhalt“. Das müssen wir noch klären.Zum Inhalt. Meine Frau war vor der Ehe und auch bis zur Geburt unseres Sohnes voll arbeiten und hat in dieser Zeit auch keine Ausbildungseinbußen gehabt. Sprich. Ihr Ausbildung war komplett und musste nicht wegen Kindeserziehung etc. abgebrochen werden. Nach der Elternzeit hat sie auch wieder begonnen einige Tage zu arbeiten. Zuerst auf 450€ Basis und dann später (nach den drei Jahren) auf Steuerkarte, damit sie auch krankenversichert ist. Bis zur Trennung war sie nicht Vollzeit arbeitstätig. Mit Beginn des Trennungsjahres hat sie sich eine neue Stelle gesucht und arbeiten nun 35 Std. die Woche. Das zum derzeitigen Stand. Mit geht es darum, ob ich meiner Frau dem Grunde nach überhaupt einen nachehelichen Unterhalt zahlen muss.Mein Kenntnisstand ist, das zwei Punkte gelten müssen. Meine Frau hat ein geringes Nettoeinkommen als ich
    Der Unterschied beruht auf ehebedingte Nachteil
    Frage 1 ist klar mit Ja zu beantworten. Das liegt halt daran, dass ich dem Grund einen Job habe, der besser bezahlt ist als ihrer und ich eine (so blöd das auch klingt) höhere Ausbildung/Studium habe. Zur Frage 2 sehe ich keine. Das Kind ist über drei Jahre, also würde das Thema Betreuung „wohl“ nicht mehr ziehen. Die Berufsunterbrechung hat nicht dazu geführt, dass sie jetzt keinen Job mehr findet. Denn sie hat ja wieder einen mit 35 Std. Sie musste wegen dem Kind keine Ausbildung etc. unterbrechen. Sie ist nicht krank oder erwerbsunfähig. Somit würde ich sagen, dass kein ehebedingter Nachteil vorhanden ist. Mir fehlt jetzt der Ansatzpunkt, um eindeutig zu sagen, dass ich nicht Ehegattenunterhaltspflichtig bin. Laut der Arbeitsstelle meiner Frau, könnte Sie sogar auf 40 Std. aufstocken.Also Arbeit zu bekommen ist nicht das Problem. Nur sie will ggf. auf 30 Std. runter. Weil ihr das zu ansträngend ist. Sie bringt es dann natürlich immer in Verbindung mit unserem Sohn, den Sie ja auch noch betreuen muss. Er ist 11 und könnte z.B. auf seinem Gymnasium in die Nachmittagsbetreuung gehen. Wie kann ich mit eigenen Mittel herausbekommen, ob ich in diesem Fall Ehegattenunterhalt zahlen muss oder nicht?Danke für Eure Tipps.

    Danke.
    Will das ja jetzt hier nicht empirisch ausdiskutieren. Das eine Notarvertrag sicherlich eine besseres Papier ist als eine privatrechtlicher Vertrag ist klar.
    Aber oft wird da zu viel Wert drauf gelegt. Im privaten Umfeld habe ich so viele Fälle, wo eine notarieller Vertrag erstellt wurde, um z.B. einen Ehepartner nach dem Tod eines Partners besser zu stellen.
    In beiden Fällen war das Ergebnis erschreckend. Wenn das das Thema Erbe und Stiefkinder vor der Tür stand wurde von den gegnerischen Anwälten das Ding in alle Himmelsrichtungen ausgelegt. Und am Ende stand man mit wesentlich weniger da. Und als man den Notar dann fragt, was er für eine Sch... zusammengeschrieben hat kommt immer "Habe nur das geschrieben, was Sie mir gesagt haben".
    Klar ich bin hier voreingenommen. Aber ich habe eine persönliche schlechte Einstellung zu Notaren und RA.
    Man kann zu den Themen x Leute etwas fragen und man bekommt auch x Antworten.


    Gehen wir das mal etwas anders an. Welchen Schritt sollen wir als erstes machen?


    Themen die es zu klären gibt wären:
    * Versorgungsausgleich =>(Werde meine Frau fragen ob sie drauf verzichtet oder ihn haben will)
    * Nachehelicher Unterhalt => Ich möchte nichts an sie zahlen. Sie hat wieder eine Vollbeschäftigung. Hier sollten wir hoffentlich überein kommen, dass das beide so sehen.
    * Kindesunterhalt => Zahle ich natürlich. Der wird sich ja irgendwie berechnen
    * Zugewinn: Haben wir so nicht. Sie bekommt eine Auto und ich eins. Kapital und Geldanlagen etc. sind nicht da. Sollte also auch schnell geklärt sein.
    * Unser Haus: Jeder mit 50% im Grundbuch. Hier gilt es zu klären was wir damit machen. Gerade das Thema sollte in eine SFV, damit das Haus aus dem Streitwert ist, wonach sich ja die RA Gebühr berechnet.
    * Sorgerecht => gemeinsam. Auch klare Kiste.


    So sieht es aus. Also was machen wir jetzt am Besten?


    LG Vocaris

    Hallo,


    @chico
    Ein Vertrag ist für mich ein Vertrag. Ob ich den privat oder per Notar mache. Das macht für mich keinen Unterschied. Wenn sich der andere Partner bei einem notariellen Vertrag nicht an die Inhalte hält, kann ich den genauso gut rollen etc.
    Denn auch dann muss ich aktiv klagen. Allein das es eine notarielle Urkunde ist hilft da nicht.
    Bzgl. der Formforschriften habe ich ja erwähnt, das bestimmte Dinge nur mit Notar Gültigkeit hätten. Wie das Thema Grundbuch. Aber das haben wir nicht. Festgehalten werden soll, dass wir beide übereinkommen, dass unser gemeinsames Haus verkauft und der Erlös 50:50 aufgeteilt wird. Also frage ich mich erneut. MUSS ich für eine SFV zu einem Notar! Muss ich vorher zu einem RA, der den Inhalt erstellt?


    LG Vocaris

    Vorab Danke an alle.
    An Bleu_de_Coup:
    Um es ganz deutlich zu machen. Die meisten RA sind einfach nur Halsabschneider und denken nur an ihre Kohle. Ganz einfach. So Themen wie Scheidung etc. lassen die vom Vorzimmer bearbeiten und Hauptsache der Streitwert ist hoch.
    Genau das wollen wir nicht. Leider braucht man den RA um den Scheidungsantrag zu stellen. Also müssen wir zu einem.


    Stellt sich die Frage, ob man für eine SFV wirklich einen Notar braucht. Worin liegt das begründet. z.B. Themen bzgl. Grundbuch etc. kennt man ja die Formvorschriften. Aber warum braucht man hier dem Grunde nach einen Notar?
    Ist es am Ende nicht eine Zivilrechtlicher Vertrag? Oder verlangt der Richter am Ende eine notarielle Beurkundung?
    Wonach berechnet sich bei einer SFV denn die Kohle für den Notar?


    LG Vocaris

    Hallo,
    nach aktuellem Stand der Dinge möchten meine Frau und ich sich gütlich trennen.
    Wir haben vor eine Scheidungsfolgevereinbarung zu erstellen um damit soweit alles zu regeln.
    Unser Ziel ist es u.a. so wenig Kosten wie möglich entstehen zu lassen. Die RA kassieren hier ja richtig ab. (Nicht falsch verstehen. Aber dem ist einfach so)
    Somit sollten wir den Streitwert klein halten. Durch die SFV sollte man das ja hinbekommen.
    Die Frage ist, wie wir jetzt vorgehen.
    1) Wo geht man zur Erstellung der SFV hin? RA oder Notar?
    2) Kann man die SFV dem Grunde nach selber erstellen. Bzw. sollte man sich ggf. vorher den generellen Inhalt schon mal überlegen?
    3) Wo findet man ggf. Vorlagen wie so etwas auszusehen hat.
    4) Reicht es in so eine Fal, dass wir beide einen Anwalt nehmen?


    Inhaltlich geht es "nur" um unser gemeinsames Haus. Es soll festgehalten werden was wir damit machen
    Dann der Kindesunterhalt. Das Vorgehen bzgl. des Versorgungsausgleiches (Wir haben noch nicht darüber gesprochen ob meine Frau darauf verzichten will).
    Bleibt noch der nacheheliche Unterhalt. Nach der neuen Rechtsprechung muss ich hier ggf ja nichts mehr zahlen. Das ist natürlich mein Ziel. Meine Frau hat wieder eine Vollzeitstelle angenommen. Das hat sie schon während des Trennungsjahrs gemacht. Unser Sohn ist 11. Somit müsste für mich das ggf. ganz gut stehen, dass ich ihr nichts mehr zahlen muss. Ggf. könen wir auch in der SFV vereibaren, dass meinerseits keine nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist.


    Basierend auf diesen Info würde ich mich über Tipps freuen, wie wir hier am besten vorgehen.


    Danke

    Hallo zusammen,
    ich habe jetzt ettliche Foren durch und bekomme einfach keine eindeutige Aussage zu meiner Frage.
    Ich versuche es jetzt mal hier.
    Die Ausgangslage ist, dass die Ehefrau mit dem Kind in der gemeinsamen Immobilie (Haus) verweilt. Beide Partner stehen im Grundbuch.
    Im Rahmen der Wohnwertermittlung wird ja nur die Kaltmiete als fiktives Einkommen auf das Einkommen der Ehefrau hinzugerechnet.
    Nun zahlt der Ehemann iVm dem Haus bis dato alle Kosten. Das sind Kreditkosten für das Haus (Zins & Tilgung), Versicherung (Gebäude, Hausrath und Privathaftpflicht), Grundsteuer, Gas, Wasser und Strom. Hizu kämen dann noch so Kosten wie z.B. Schornsteinfeger.


    Es kann ja nicht sein (so hoffe ich), dass der Ehemann alle diese kosten selber tragen muss. Deshalb bitte ich um Info, welche Kosten auf den im Haus verbleibenden "übertragen" werden können?


    Anbei mal meine Denke:


    * Kreditverbindlichkeit ( Kommt komplett in den Bereich der abzugsfähigen Aufwände zur Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens)
    * Versicherungen & Grundsteuer & Schornsteinfeger wäre für mich verbrauchunabhänige Kosten. Diese würde ich entweder zu 50% auf den Wohnwert aufaddieren oder sie in dieser Höhe am Ende von der tatsächlichen Unterhaltszahlung abziehen
    * Gas, Wasser und Strom sind verbrauchsabhänige Kosten. Diese müssen von dem im Haus verblieben zu 100% übernommen werden. Da alle Verträge auf den Ehemann laufen (in AUßenverhältnis) würde der Ehemann diese Kosten zahlen, sie aber auch von der Unterhaltszahlung ebenfalls abziehen.


    Ist diese Annahme richtig? Wen nein, wie würde sie richtig lauten?


    Vorab lieben Dank für die Rückmeldung

    Hei,
    Danke für die Info.
    Wenn dem so ist, dann verstehe ich nicht, warum man nicht direkt das Netto nimmt. Ist doch am Ende das Gleiche?
    Wenn ich das gesamte Brutto nehme und am Ende die Steuern und die Sozialversicherung abziehe.
    Bei den LVs dürfen sicherlich nur die rein, die während der Ehezeit geschlossen wurden?
    Oder auch Verträge, die vor der Ehe bestanden?
    VL am Arbeitgeber darf ich auch abziehen?
    Bleibt noch der Punkt Wohnwert. Wir haben ein Haus und meine Frau wohnt mit unserem Sohn da.
    Ihr darf ich ja jetzt eine fiktives Einkommen draufrechen. Wie ermittele ich das am fairsten?
    Sehr wahr scheinlich würde ich gucken, zu welchem Preis man das Haus vermieten würde und würde diese Kaltmiet durch 2 teilen. Also die Hälfte ansetzen. Das ist ja dann die Kaltmiete. Ich zahle ja für das Haus derzeit alle Kosten. Also Gas, Wasser, Strom, Grundsteuer, Versicherungen. Wie sieht es damit aus. Es kann doch eigentlich nicht sein, dass ich diese Kosten komplett zahlen muss?
    Dazu finde ich in meinem schlauen WiSo Trennungsbuch nichts.
    Da ich diese KOsten wohl auch nicht bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens abziehen kann ist die Frage, ob ich diese Belastung dann zusätzlich habe?


    Danke für die Antwort om Voraus

    Hallo Gemeinde,
    Ich möchte gerne die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens (bE) verstehen.
    Ich nehme also meine 12 Jahresabrechnung und nehme das Jahresbrotto. Inkl. Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, sonstige Erstattungen des Arbeitgebers, Kinderzulage, Sachzuwendungen und ggf. Bereitschaftsentgelte.
    Von diesem Betrag kann man nun Kosten abziehen.
    Das ist der Kindesunterhalt, dann die Einkommensteuer. Hier kommt meine erste Frage. Ist das nur die Lohnsteuer? Oder auch die Kirchensteuer und den Soli?
    Was ist mit der Sozialversicherung. Ich bin PKV aber was ist mit der RV und der AV?
    Dann Pauschale von 5%, dann die Fahrkosten (hier nicht die einfache Strecke sondern hin und rück), dann haben wir ein gemeinsames Darlehen mit einer monat. Belastung von 950€ (Zins und Tilgung), Dann noch die KV für mich und meinen Sohn (nur der Teil, den ich zahle, also abzügliche des AG Anteills) Bleiben noch LV Versicherunngen, welche und wieviel darf ich hier abziehen. Habe eine normale LV, dann eine Pensionsversicherung, im Brutto waren Beiträge zu einem Pensionsaufbauplan und einer Direktversicherung (durfte ich die vorher beim Gesamtbrutto abziehen), dann blieb noch meine Einkommensteuer Vorauszahlung, die ich im Jahr zahlen muss, da der Gehaktsunterschied zwischen mir und meiner Frau zu hoch war. Darf ich die auch abziehen?


    Ich glaube das war es.. Jetzt ist die Frage was von dem Betrag noch abgezogen werden darf. Ich wohne ein NRW (Bonn), was gilt hier, wenn beide arbeiten?
    Da gibt es 50 Regel oder 3/7 Regelung oder sonst was.


    Das wäre es. Super Danke für Eure Infos. Ich möchte die Rechnung gerne verstehen. Kann ja nicht so schwer sein.