Beiträge von Mechthilde

    Hallo ich habe folgende Fragen:
    wir sind seit 1995 verheiratet, mein Mann hat sich während der Ehe selbständig gemacht und eine Praxis gekauft. Dafür hat er von seinem Vater 100.000 Euro als vorweggenommenes Erbe übertragen beommen. Für die anderen 100.000 Euro wurde ein Darlehen aufgenommen ,das durch Einnahmen aus der Praxis abbezahlt wurde.
    Das ist bereits abbezahlt. Zwischenzeitlich haben wir auch ein Grundstück gekauft und Haus gebaut das etwa 400.000 Euro Wert ist. Bis zur Geburt unserer Tocheter hatte
    war ich vollzeitig im Beschäftigungsverhältnis beschäftigt, seit der Geburt unserer Tochter nur noch geringfügig. - Inzwischen hat mein Mann die Praxis in eine Praxisgemeinschaft
    eingebracht (der Wert der Praxis war zu dem Zeitpunkt etwa 300.0000 Euro). - Weiter hat er von seinem Vater Firmenbeteiligungen im Wert von etwa 350.0000 Euro
    übertragen bekommen. Vor etwa 5 Jahren hat dann mein Mann den Vorschlag gemacht das Haus auf mich zu übertragen, dass im Falle einer Praxispleite das Haus dann
    auf meinem Namen wäre - und somit auf der sicheren Seite. Eine Stunde vor dem Notariatstermin hat mir dann mein Mann mitgeteilt, dass für eine steuerfreie Übertragung
    es wichtig ist, dass wir den Ehestand der Gütertrennung vereinbaren müssten. Daduch könnte dann im Rahmen des Zugewinnausgleich mir das Haus übertragen werden.
    Ich war damit einverstanden mit der Absprache, dass wir nach einem Jahr wieder die Zugewinngemeinschaft vereinbaren würden. Das haben wir dann auch gemacht (notariell).
    Vor dem Notariat mussten wir dann (für mich überraschenderweise) das Anfangsvermögen betiteln das war dann bei mir etwas Barvermögen unnd das Haus. Bei meinem
    Mann wurde dann als Anfangsvermögen Firmenbeteiligungen in Höhe von etwa 720.000 Euro (geerbte und die eingebrachte Praxis) und etwas Barvermögen festgeschrieben. -
    - Wir wäre das nun jetzt im Falle einer Scheidung?
    Erst jetzt ist mir bewusst geworden, dass die während der Ehe ja teils gekaufte Praxis auch in die Zugewinngemeinschaft gehört hätten? Und die Einnahmen daraus?
    Habe ich einen Fehler gemacht? Irgendewie bin ich jetzt etwas mistrauisch geworden?
    Was ist mit den Einnahmen aus den Beteiligungen? Würden die der Zugewinngemeinschaft eingerechnet oder bleiben die Aussenvor da sie im Anfangsvermögen meines
    Mannes stehen?
    Eine Bekannte behauptet er hätte durch den vorzeitigen Zugewinnausgleich mir das Haus überlassen und sich dafür die Praxis zugeschustert, die ja über die Jahre
    gesehen mehr Geld abwirft und mehr Wert wird wie das Haus. Das verunsichert mich nun, obwohl ich eigentlich nicht glaube dass mein Man mich übers Ohr hauen will...


    Vorab schon mal ein recht herzliches Dankeschön.