Hallo Bleu...
aber einer Scheidung muß doch das Trennungsjahr vorausgehen und wenn sich bei der Scheidung einer querstellt, wird`s für den anderen schwierig, das Trennungsjahr (Beginndatum) zu beweisen. Gerade dann, wenn das Jahr im gemeinsamen Haus vollzogen werden soll. Dann beginnt im schlechtesten Fall, wenn der Richter zweifel an der Einhaltung des Trennungsjahres hat, der ganze Zeitraum von vorne. Deshalb diese von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung.
Oder sehe ich das irgendwie falsch?
Gruß
Oliver