Beiträge von oliverE

    Hallo Bleu...


    aber einer Scheidung muß doch das Trennungsjahr vorausgehen und wenn sich bei der Scheidung einer querstellt, wird`s für den anderen schwierig, das Trennungsjahr (Beginndatum) zu beweisen. Gerade dann, wenn das Jahr im gemeinsamen Haus vollzogen werden soll. Dann beginnt im schlechtesten Fall, wenn der Richter zweifel an der Einhaltung des Trennungsjahres hat, der ganze Zeitraum von vorne. Deshalb diese von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung.


    Oder sehe ich das irgendwie falsch?


    Gruß
    Oliver

    Nabend,


    beide haben eine Trennungsvereinbarung mit folgendem Wortlaut unterschrieben. Wird das vor Gericht für eine Scheidung akzeptiert werden?


    Text:


    Vereinbarung über das Trennungsjahr in dem gemeinsamen Haus.


    Die Eheleute X und Y verienbaren hiermit, ab dem 01.01.2014 in dem Haus Z getrennt voneinander zu leben.


    Eine Trennung von Tisch und Bett wird hiermit bestätigt.


    Ein gemeinsames Haushalten findet nicht statt. Jeder hat sein eigenes Konto, gemeinsame Kosten werden geteilt.
    Datum und Unterschriften



    Reicht das?


    Danke für Tipps
    Oliver