Beiträge von Zander

    Danke für euere Antworten.


    Mein Anwalt hat nach dem ersten Schreiben reagiert und alles von uns gewieseen.


    Jetzt ,also gestern kam der zweite Brief,da drinn stand das meine EX nie arbeitsfähig war und ich deshalb wegen Gebrechen zahlen soll.


    Entspricht nicht der Wahrheit, da sie gearbeitet hat und das beweisbar ist (Lohnsterkarte)


    Wollen mal sehen was die vom Amt als nächstes Verlangen.


    Ist von meiner jetzigen Frau und mir eigenttlich was zu holen ,bei 3200 Netto.


    Das Haus haben wir auch noch abzubezahlen.


    Wie wird das alles bloß gerechnet?


    PS ein Titel besteht von Ihrer Seite nicht,ganz im Gegenteil ich bekomme noch Unterhaltsgeld für die Kinder ,


    da ich das alleinige Sorgrecht hatte(8 Jahre) und sie nie bezahlt hat.

    Hallo liebe Gemeinde,


    möchte mich kurz vorstellen.


    Heiße Ingo bin 45 Jahre alt und bin selbstständig und verheiratet.


    Nun zu meinen Anliegen.


    Bin seit 11 Jahren geschieden und habe die gemeinsamen Kinder ohne jegliche Unterstüzung der Kindsmutter alleine großgezogen.


    Im Jahr 2008 habe ich neu geheiratet und nun bekomme ich nach 11 Jahren einen Brief vom Sozialamt das ich für meine EX-Frau Unterhalt


    zahlen soll , weil sie Erwebsmidung hat. X(


    Meine Frage an Euch: wie und was dürfen wir von unserem Netto Eikommen abziehen bzw.behalten.


    Der Verdienst ist ca 3300 €. Gibt es da ein Rechenbeispiel.


    Vielen Dank und liebe Grüße Ingo