Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin ,ich beziehe mich hier erst auf Az.: F-1/3924/14
Sie vertreten hier meine Tochter XXXXXXXX obwohl Sie auch meine minderjährige Tochter YYYYYYYY vertreten mit der Mutter als gesetzliche Vertreterin.
Das akzeptiere ich nicht !
Ich werde mich freundlicherweise trotzdem darüber äußern , richtig ist das ich die Unterhaltszahlungen ab Oktober 2014 eingestellt habe .
Sie war hier und hat mir Ihr Ausbildungsvertrag gezeigt ,worauf Ihr Azubi Lohn 600€ Brutto ersichtlich war .
Der Bedarf nach DT 537€ à 600€ brutto sind ca. 480€ netto ( bereinigt um 90€ pauschal ausbildungsbedingte Aufwendungen)537 – 184 Kindergeld - (480 -90) = -37 € , somit deckte sich XXXXXX Bedarf also mit Azubivergütung und Kindergeld selber !
Dazu war ich nicht berechtigt ? wieso ?
Wegen dem Ausbildungsabbruch , Sie war auch hier bei mir (waren hier nicht alleine kann bezeugt werden ) , und hat mir erzählt das Sie mit Ihrer Cheffin nicht auskommt Sie würde immer angeschrien, und müsste alles können und machen , und das kann Sie nicht mehr, Sie hält das nicht mehr aus.
Ich riet Ihr Sie solle bevor Sie irgendwelche Schritte mache, erst nach einer neuen Arztpraxis schauen und dann mit Ihrer Cheffin reden.
Das tat Sie offenbar nicht und so wie Sie schreiben hat Sie sich krank gemeldet , zu beachten das Sie noch in der Probezeit war , wurde Sie dann wohl gekündigt , nicht selbst verschuldet ? Ich sehe das anders !
Wie auch immer, ich berufe mich auf § 1602 BGB Sie ist Volljährig und kann selbst für Ihr Unterhalt sorgen falls Sie sich in einer Ausbildung oder eine Schule besucht Bitte ich um einen Nachweis oder Bescheinigung, erst dann komme ich auf diese Sache zurück.
Az.:F-1/3925/14 YYYYYYY (minderjährige Tochter)
„Sonderbedarf“
Frau Rechtsanwältin ,
Medizinisch notwendige Behandlungen werden von der Krankenkasse übernommen. Wenn das Betreuungselternteil Wunschleistungen beauftragt, welche von der Krankenkasse nicht übernommen werden, muss es auch von diesem gezahlt werden.
Ich wurde zu keiner Zeit gefragt ob ich Einverstanden bin mit irgendwelche Zusatzleistungen die Frau "EX Frau" selbst ausgesucht hat und eigenwillig bei der Fachpraxis für Kieferorthopädie Entschieden hat und mit Ihrer Unterschrift auch Rechtskräftig bestellt hat .
Auch habe ich sofort bei der Praxis angerufen und die aufgefordert Die Adresse zu berichtigen, ich habe nichts mit der Rechnung zu tun und auch nicht mit irgendwelche Folgerechnungen !
Wegen Unterhaltsansprüche neu berechnen
Wenn man nach der DT den 2701-3100€ Nettoverdienst nehmen würde was utopisch in meinen Fall ist wären das 512€-184€=328€ ich bezahle ---->334€ .
Aber ich bin auch bereit weniger zu Bezahlen.
Falls noch nötig ,Auskunft über meiner Einkommensverhältnisse werde ich nachreichen.
Mit freundlichen Grüßen