Beiträge von Katy

    Hallo,


    habe heute mit dem Herren vom JA telefoniert und es viel mir echt schwer nicht :evil: zu werden. Er meinete aus seiner Sicht!!! würde mein Gehalt nicht zur Berechnung des Unterhaltsanspruches für meine volljährige Tochter herangezogen werden (können), weil ich ein minderjähriges Kind (16 Jahre) betreue für die ich ja nicht barunterhaltspflichtig bin. Erklärung kam halt nicht wirklich es ist halt seine Sicht.... Extremstes Kopfschütteln. Wenn es mir nicht gefällt sollte ich! doch einen Anwalt nehmen. Merkt der noch was? Ich möchte doch nur das meine Tocher vom KV das bekommt was ihr zusteht. Und des Anwalt müsste sie sich ja nehmen!!!


    LG Katy

    Vielen Dank Chico,


    ich hatte was ähnliches --> Bedarf 159 € (ohne bereinigtes Nettoeinkommen) anhand der Düsseldorfer Tabelle errechnet.
    Da frage ich mich doch mal warum die Unterhaltskasse vom Jugendamt was ganz anderes berechnet und auch aussagt. Die sagen das Kind I (volljährig) vom mir (KM) keinen Barunterhalt bekommt (weil es noch bei mir lebt) und deshalb kommt am Ende heraus das der KV 60 € bezahlen muss. Das ruft bei mir mal wieder totales Kopfschütteln hervor....die Wissen wohl nicht was sie tun ( die erste Auskunft war sogar nur 20 €!) oder gibt es da noch Unterschiede zwischen den Bundesländern?


    LG Katy

    Hallo,


    kann mir hier jemand im Forum bei der Berechnung des Kindesunterhaltes behilflich sein?


    KV 2547 € netto
    KM 1521 € netto
    Kind I volljährig in Ausbildung --> Vergütung 456 € netto, Fahrtkosten 75 €, wohnt bei KM
    Kind II minderjährig in Schulausbildung --> wohnt bei KM


    Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch für jedes Kind? ?(


    Vielen Dank im voraus!