Das ist nicht sein Anliegen. Er will, dass es korrekt läuft, will aber auch eigentlich überhaupt keinen Stress damit haben. Es ist in dem Sinne auch (noch) nicht strittig, allein - wie man sieht - etwas schwierig, dass genau gesetzeskonform aufzudröseln. Die Beispielrechnungen bezüglich Düsseldorfer Tabelle gibt es ja, aber zumindest das, was ich gefunden hatte bisher, ist halt, wenn beide angestellt sind bzw. wenn das Nettoeinkommen klar ist, bzw. eben das, was als Berechnungsgrundlage zu nehmen ist. Zudem kriegt er hier ja auch kein "Kühlschrankverbot", wenn das nicht zu 100% von seiner Mutter kommt, der Unterhalt. Eigentlich war mein Plan eher, das dem Großen und seiner Mutter, meiner Ex-Frau zu überlassen, die Verhältnisse zu klären, in denen wir den Unterhalt für ihn zu zahlen haben. Daraus folgt ja dann 1:1 das, was der "kleine" zu kriegen hätte, so dachte ich zumindest ...; der würde schon eher zum Jugendamt gehen, wenn der überhaupt noch darf. In der WG ist obendrein einer, der wirklich "Stress" mit seiner Mutter hat, das ist ja hier nicht der Fall. Da zahlt wohl das Bafög-Amt weiter, obwohl er eigentlich keins mehr bekommen würde.
Beiträge von frankx
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Der ältere ist 22, wohnt seit August alleine in einer WG hier in der Stadt und studiert. Der Jüngere lebt bei mir, macht im Mai 2015 Abi. Beide haben auf der selben Basis (selbe Eltern) Anspruch auf Unterhalt. Der jüngere wohnt bei mir wie gesagt. Und Mutter seit diesem Monat im benachbarten Ausland mit Vollzeitstelle.
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Ah, Danke. Neben den beiden Kindern mit meiner Ex-Frau, die jetzt wie geschrieben ihre Ansprüche berechnen bzw. zwischen uns beiden Eltern aufteilen müssen, gibt es noch unsere Tochter, deren Mutter meine neue Frau ist. 11 Jahre, im gemeinsamen Haushalt lebend.
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insofern wäre auch der Rückschluss ja wohl nicht über die steuerliche Gesamtbelastung zu führen, wenn das Einkommensverhältnis der aktuellen Eheleute für die Steueranteilsberechnung herangezogen würde ...;
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ähh:
12.000/65.000*15.000 wäre wohl richtiger, also 2.769,23 wäre in Beispiel wohl richtiger. Der Anteil Ehegatteneinkommens am Gesamteinkommen (65.000) sind 15.000/65.000 = 3/13. Genau dieser Anteil von der Steuer wäre wohl zu nehmen: 12.000 * 3/13 (das selbe wie 12/65*15).
Die Frage nach dem Unterhalt, der zu zahlen ist, wenn einer unter der Selbstbehaltsgrenze liegt, ist mir eigentlich klar. Wäre trotzdem froh, das nochmal (s.o.) bestätigt zu bekommen.
Dank und Gruß,
frankx
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Danke. Hieße bei o.g. Beispiel:
15.000 Ehemann, 50.000 Ehefrau ein Verhältnis von 3/10. Die Gesamtsteuer beträgt 12.000. 3/10 davon sind 3.600 Euro. Das Nettoeinkommen des Mannes also 15.000 - 3.600 = 11.400,00??? Da unter der Selbstbehaltsgrenze, hätte die Mutter den kompletten Kindesunterhalt zu tragen, für beide Kinder, es sei denn, sie kommt an ihre Selbstbehaltsgrenze?
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Danke für die Infos. Das kann ich alles nachvollziehen, diese Rücklagenbildung gibt es bei mir nicht, alles ganz einfach. KSK (Künstlersozialkasse) und Riester und Presseversorgung gibt es, die sind aber auch steuerlich glaube ich berücksichtigt.
Dann habe ich den Steuerbescheid:
Einkünfte Ehemann sage ich mal 15.000
Einkünfte Ehefrau als Beispiel 50.000Nach Splitting
"auf den Ehemann entfallen 6.000"
"auf die Ehefrau entfallen 6.000"Ziehe ich die Steuer (grundsätzlich - unabhängig von den relevanten gegenrechenbaren Ausgaben) ab???
Dann hätte in dem Fall der Ehemann ein Einkommen von 15.000 - 6.000 und wäre mit 9.000 jährlich unter der Selbstbehaltsgrenze, hätte also überhaupt keinen Unterhalt zu zahlen und die Mutter in dem Fall den kompletten Unterhalt (Vorausgesetzt ihr Einkommen liegt weit über dem Selbstbehalt von 1000,00 im Monat)???
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vielen Dank TK, wie kann ich das dann also bewerkstelligen? Hast Du noch einen Tipp oder Link? Ist denn das steuerlich relevante Bruttoeinkommen überhaupt aussagekräftig? Ich habe auch eine komplette Einnahmen-Überschuss-Rechnung vom Steuerberater ...; auch für die letzten drei Jahre ...;
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Hallo,
ich bin wieder verheiratet, meine Ex-Frau auch. Ein 18 jähriges Kind lebt bei mir. Der Ältere lebt seit August alleine in einer Wohnung. Meine Frau verdient weit aus mehr als ich. Ich möchte und muss ja den Kindern mein Einkommen offen legen, damit sie errechnen können, in welchem Verhältnis meine Ex-Frau und ich den Unterhalt zu bestreiten haben. Ich möchte aber die Einkommenssteuerbescheide nicht in Gänze vorlegen, weil ich das Einkommen meiner jetzigen Frau (bzw. sie) nicht offen legen möchte. Maßgeblich ist ja wohl mein Nettoeinkommen, also nach Steuern. Und zwar gemittelt über die letzten drei Jahre. Das ist auch kein Problem eigentlich. Frage ist, ob es ausreichend ist, wenn ich vom Steuerbüro mir für die letzten drei Jahre ausrechnen lasse, was mein eigentlicher Nettoverdienst ist. In der Einkommenssteuererklärung sind ja unsere beiden Brutteinkünfte notiert und dann der gemeinsame Steuersatz am Ende. Hoffe, dass ich mich verständlich machen konnte und danke für Tipps. Meine Ex-Frau ist jetzt seit November im benachbarten Ausland fest angestellt, da sind dann wohl die jeweiligen Verdientsbescheinigungen relevant, oder? Unterm Strich geht es ja im Wesentlichen darum (für mich), dass sie ihren korrekten Anteil (und der ist wohl nicht unerheblich, da sie wesentlich mehr verdient als ich) am Unterhalt unseres noch in meinem/unserem (mit meiner neuen Frau) Haushalt lebenden Sohnes trägt. (War bisher nicht relevant, weil wir uns die Kinder "geteilt" hatten, bzw. in letzter Zeit der Große bei ihr wohnte, und der "Kleine" bei uns ...).
Dank für Antworten,
frankx