Beiträge von rolandochen

    Titulierte Unterhaltsrückstände


    Wurde dagegen vor Ablauf der Verjährung nach § 195 BGB der Unterhaltsrückstand tituliert mittels


    gerichtlichen Beschluss (§ 197 Abs.1 Ziff.3 BGB)
    vollstreckbaren (gerichtlichen oder notariellen) Vergleich (§ 197 Abs.1 Ziff. 4 BGB)
    JUGENDAMTSURKUNDE ( (§ 197 Abs.1 Ziff. 4 BGB),


    so verjähren diese Unterhaltsrückstände erst nach 30 Jahren.


    3. Titulierte künftige Unterhaltsansprüche


    Die zum Zeitpunkt der Errichtung des Unterhaltstitels für die Zukunft titulierten Unterhaltsansprüche sind nicht für die nächsten 30 Jahre vollstreckbar. Obwohl eine Titulierung stattgefunden hat, bestimmt die Sonderregelung nach § 197 Abs.2 BGB, dass titulierte künftige Unterhaltsansprüche genauso wie nicht titulierte Unterhaltsansprüche der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegen. Diese Vorschrift wird in der Praxis häufig übersehen.

    Quatsch gehört sich nicht!!!!!
    und nochmal :
    die 30 Jahresfrist gilt für vor der Titulierung entstandene Schulden,
    danach greift die 3 Jahresfrist!!!


    und nun noch einmal die Frage:
    Was ist z. B. wenn er die nächsten 20 Jahre nicht zahlen kann und dann ein Haus erbt?
    Und wenn zwischendurch die Dreijahresfrist nicht eingehalten wurde?
    Danke
    Hoffentlich meldet sich mal jemand, der Ahnung hat!!

    hallo
    das (30 Jahre) zählt aber nur für die Zeit vor der Titulierung!!
    Danach 3 Jahre.


    und nun noch einmal die Frage:
    Was ist z. B. wenn er die nächsten 20 Jahre nicht zahlen kann und dann ein Haus erbt?
    Danke

    Ein 40 j, Alkoholkranker hat zwei uneheliche Kinder.
    Er hat trotz Krankheit zu Beginn der Vaterschaften versucht Kindesunterhalt zu zahlen.
    Die Kinder sind jetzt 4 (Titel seit 2Jahren) und 9 Jahre (Titel seit 8 1/2 Jahre) alt.
    In den letzten 5 Jahren konnte er nichts zahlen und für die Zukunft sieht es trotz Bemühungen (Therapie, Umschulung usw.) nicht gut aus.
    Wie sieht es aus, wenn er weiterhin nicht zahlen kann?
    Summieren sich die Schulden immer weiter?
    Was ist z. B. wenn er die nächsten 20 Jahre nicht zahlen kann und dann ein Haus erbt?
    Danke

    Ein Bekannter (Alkoholiker) hat einuneheliches Kind
    für das er Unterhalt zahlen mußte und das nicht immer konnte, wegen Arbeitslosigkeit.
    Das Kind (18 Jahre)ist aber seit kurzem in Arbeit, sodass er jetzt nicht mehr zahlen muss.


    Jetzt erbt er ein Einfamilienhaus.
    Muss er das Haus verkaufen?
    Danke