Hallo an Alle,
ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann:
Meine Freundin ist seit knapp drei Jahren geschieden, die gemeinsame 15-jährige Tochter lebt beim Ex-Ehemann; meine Freundin bezieht seit dieser
Zeit ALGII; meine Freundin erhält seitdem in regelmäßigen Abständen Fragebögen des zuständigen Landratsamtes, über die sie Auskunft zu ihren
Finanzen bezüglich Unterhalt für die gemeinsame Tochter erteilen soll. Ihr Ex-Mann ist allerdings aufgrund seiner guten finanziellen Verhältnisse nicht
auf Unterhaltszahlungen für die Tochter angewiesen.
Nun wird meine Freundin im März 2015 einen Betrag von knapp 20T Euro aus dem Verkauf des ehemals gemeinsamen Hauses erhalten und hat auch schon
einen weiteren Fragebogen des Landratsamtes erhalten mit dem Hinweis, dass durch den Ex mitgeteilt worden sei, dass diese Zahlung zu erwarten sei.
Wie verhält sich das Ganze nun? Ist meine Freundin nun in der Pflicht und muss von diesem Betrag Unterhalt bezahlen - womöglich auch noch rückwirkend?
Da durch den Erhalt des Geldes der ALGII-Bezug zunächst entfallen wird, ist dieses Geld ja dann für sie zum Bestreiten ihres Lebensunterhaltes erforderlich.
Wie soll sie sich am besten verhalten?
Vielen Dank im Voraus !!!