Beiträge von leo0112

    Hallo,
    ich bin hier auf das Forum gestoßen und möchte gleich mal eine Frage loswerden:
    Ein Bekannter hat Post vom Jugendamt bekommen.
    Er hat vor ca. 5 Jahren eine kurze Beziehung gehabt. Die Frau ist damals schwanger geworden und wollte dies auch und hat ihm direkt gesagt, dass sie keine Ansprüche stellen wird, er sich auch nicht kümmern braucht und nicht muss etc... Er hat das Kind nie gesehen und auch noch nie mit ihm gesprochen oder ähnliches.
    Nun hat das Jugendamt ihn zur Auskunft über seine Vermögensverhältnisse etc. augefordert.
    Meine Fragen hierzu sind:
    1. Ich habe ihm geraten, umgehend zu einem Anwalt zu gehen und nicht der Forderung des Jugendamtes zu folgen (um Verzögerung etc. zu vermeiden, soll er doch ab sofort Betrag x zahlen). Zu 100% kann er sich dieser Vaterschaft nicht sicher sein. Es sollte doch erst einmal geklärt werden, ob er wirklich der Vater ist. Wer muss die Kosten für einen Vaterschaftstest tragen?
    2. Kann Unterhalt rückwirkend eingefordert werden (nach den bisherigen Recherchen würde ich sagen, dass das nicht möglich ist)?
    3. Wenn die Frau bereits in der Schwangerschaft und in den Jahren danach in einer eheähnlichen Beziehung gelebt hast (zum Zeitpunkt der Schwangerschaft war sie sogar noch verheiratet), hat das irgendwelche Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch?
    Ich hoffe auf baldige Antworten :)
    Vielen Dank