Beiträge von Mikehle

    Hallo Wuestensand,


    aus meiner Sicht sieht die Sache so aus. Wenn er nachweislich der leibliche Vater ist ist er Unterhaltspflichtig ohne wenn und aber! Hier sei also unbesorgt. Nun stellt sich die Frage (und hier bin ich mir nicht sicher) da es so ist als Bsp. wenn der bertreuende Partner (in diesem Fall wärst das DU ) eine Ausbildung machen würde, um später auf z.B. Scheidungsunterhalt verzichten zu können, wäre der Kindesvater zu Ehegattenunterhalt verpflichtet.


    In deinem Fall sehe ich dies aber so wenn dein Ex nun glaubhaft machen kann das er das Studium macht um später mehr bezahlen zu können !!! Dann würde das JA in den Vorschuss auf Basis des letzten verdienst deines Ex gehen.
    Dies macht es meins Wissen nach 6 Jahre lang. Dann ist schluss. Aber !! D.h. auch das dein Ex auf Lebenszeit erstmal Dir zumindest den geschudeten Kindesunterhalt und sobald er wieder Gehalt bekommt wider danach die aufgelaufenen Schulden beim JA zahlen muss. Es besteht auch ein Unterhaltsanspruch für dich da die kinder noch nicht im Kindergarten sind. (Richtig?) Sobald dies möglich ist ..MUSST du einen Job für dich annehmen. Je nach Betreuungsmöglichkeit.(bis zu einem Vollzeitjob wenn z.B. eine sog. Tagesbetreunung vorhanden und zumutbar ist)
    Ich gehe von einer akuten Lage aus.... UND ICH HABE KEINE LUST ANWÄLTEN DEN RACHEN ZU ST....... Entschuldigung aber das musste ich mal loswerden :)


    Versuche möglichst sachlich.. wenn auch nur per Mail ihm diesen Sachverhalt darzulegen. Er soll doch mal googln. Aus meiner Erfahrung heraus sind weder Freunde (die reden den meisten unsinn) noch Anwälte die Besten Ratgeber.
    Tipp !!!!!! Gehe zu einem Mediator.... hier wird transparent und ohne Gewinnvorteil (Anwalt verdiehnt mehr wenn gestritten wird) die Sachlage durchleuchtet und bewertet. Die Kosten hierfür sind meiner Erfahung nach ca. 1/4 der beidigen Anwaltskosten. Es gibt auch Anwälte die Gleichzeitig Mediatoren sind oder andersrum.


    Zur Info.
    Wenn du so möchtest bin ich aus dem "generischen Lager"und habe mich daher ein bisschen bemüht zu informiern bin aber der Meinung das es durchaus möglich sein sollte den Kindern zu liebe ein Lösung zu finden. (naja hat bei mir trozdem nicht so ganz geklappt -.-)
    Ich glaube auch das es hier noch besser informierte Leute wie mich gibt. :-)



    Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.


    MfG und Kopfhoch


    Mikehle

    Zu Erläuterung...
    Meine Eltern (also Oma u. Opa) und ich legen seit Geburt der Kids jeden Monat Geld an. Diese bekommen sie dann bei volljährigkeit. Es sei nur so viel gesagt das jedes Kind im Moment einzeln mehr Kapital hat als ich :thumbsup:
    Ich hoffe das die Kapitalsteigerung weiter so gut läuft wie bissher. Dies ist gut so und ich freue mich darüber. So haben die Kids ein durchaus ansehnliches Startkapital.
    Ich gebe das Geld dann lieber dirket an die Kinder weiter (siehe edit letzter post). Und wenn es nicht benötigt wird werde ich es wieder den Kindern in das Kapital stecken.


    Aber ich denke hier kommen wir auf die falsche Diskussionsrichtung.


    Die Fragen zu JA sind mir wichtiger.

    Danke für die schnelle Antwort chico.


    wieso bist du der Meinung das die Einkünfte der Kinder bei minderjährigkeit irrelevant sind?


    Wenn ein Kind eine Lehre beginnt. Und dies kann durchaus auch schon mit 15-16 Jahren passieren, werden die Einfkünfte abzüglich einer 90 € Pauschale hälftig vom unterhalt abgezogen.
    Soweit ich richtig informiert bin gilt hier der gleiche Grundsatz wie auch bei Unterhaltspflichtigen. Alle Einkünfte zählen abzüglich den rechtmäßig abziehbaren Dingen z.B. Schulden, Berufsaufwendugnen etc. sprich Bereinigtes Einkommen.
    Vieleicht kannst Du mir diesen Punkt nochmal genauer erläutern.


    Weist du ob das JA verpflichtet ist eine detailierte Berechnung vorzulegen?


    Zitat

    Was die KM mit dem Kindesunterhalt macht, hat Dich leider nicht zu interessieren. Darüber muss sie keine Rechenschaft ablegen.


    Schon klar. Sie ist nur deswegen bei mir aufgschlagen und hat zuschuss gefordert. Hab ich ja auch getan damit meine Tochter auf den Wettkampf konnte. Leider wurmt mich es trozdem das ich nun indirekt Skiurlaube der KM über den Deckmantel der Kinder querfinaziere. Aber das habe ich schon die letzten Jahre gelernt. Wenn der KV sich quer stellt leiden die Kinder. Egal was die KM macht.

    Hallo zusammen,


    also zuerst, ich bin neu hier :)


    Nun zu meinem Fall.


    Wie im Betreff oben schon steht geht es um die Berechnung des KU druch das JA.
    Was bisher gescha..... keine Angst ich fange nicht mit der Trennung von der KM an ;)


    Also bisher habe ich seit nun mehr als 3 Jahren anstandslos den KU freiwillig gezahlt. Und dies wurde von der KM auch so aktzepiert. Nun plötzlich bekam ich eine Aufroderung von JA Unterlagen zu liefern.
    Dies ist auch so geschehen. Danach folgte eine Auffroderung den errechneten Betrag auf einem JA zu tituliern. Bermerkt sei hier noch das dies genau der Betrag ist den ich bereits schon seit nunmehr 1,5 Jahren bezahle und der Düsseldorfer Tabelle entspricht.
    Und ja ich weis das dies rechtlich nicht relevant ist und die KM trozdem einen Titel verlangen kann.
    Ich habe bei Änderung (Kind wurde 12 Jahre) auch ohne Aufforderung den Betrag laut Tabelle selbständig erhöht. Soviel zum Vorwort.


    Ich habe nun erstmal kein Problem einen Titel zu unterschreiben..... nuuuuuurrrr wenn ich nun gesetzlich auf einen Betrag der nicht unerheblich ist und über mehrere Jahre Güldigkeit hat und den ich diesen u.U. nur mit viel Aufwand wieder ändern kann, festgenagelt werden soll, dann möchte ich doch zumindest die Richtigkeit der detailierten Berechnung überprüfen dürfen. Ich habe daraufhin das JA aufgefordert mir eine detailierte Berechnung zu zuschicken. Darauf hin bekam ich vom JA eine eher oberflächliche Darlegung der Berechnung in Textform. Also keine Berechnung im tabellarischen Sinn mit Zahlen + so und soviel - diesen und jenen Abzügen. Also habe ich keine Ahnung ob diese relevanten Daten in die Berechung eingeflossen sind.
    Nun haben meine Kinder angespartes Kapitalvermögen und ich noch ehebedingte Schulden. Diese Daten habe ich in mühevoller stundenlanger Arbeit (da es eine unterjährige Berechnung des Kapitalertrags ist) , obwohl dies ja das JA machen müsste,dem JA zur Verfügung gestellt.



    Nur zur Vollständigkeit. Mir geht es hier nicht darum das unseren Kindern möglichst wenig zu zahlen ! Nur ist es auch schon vorgekommen das die KM das Kindergeld für eigene Geburtstagsfeiern und Skiurlaub (ohne die Kinder) nachweislich ausgegeben hat und die Tochter fast nicht zu einer ausländischen Sportveranstalltung gehen konnte weil es an dem Geld mangelte.
    Ich gebe es gerne. Der großteil meiner Sonderzahlungen gehen für den Urlaub mit den Kindern und mir drauf.
    Ich habe das Gefühl dass das JA hier verschleiern will. Hat jemand von euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie seid/würdet Ihr an meiner Stelle vorgegangen/vorgehen?


    Ich habe dann noch folgende Frage.
    Mein Sohn wird nächstes Jahr eine Lehre beginnen. ( ich denke hier liegt auch die Ursache des Titelwunsches der KM).
    Wenn ich nun einen Titel unterschrieben habe und sich dann der KU wesentlich ändert, was ja bei Lehrbeginn im meisten Falle so ist und die KM nun die Zustimmung zur Neuberechnung verweigert, wer zahlt dann angenommen bei Erfolg der Abänderungsklage meinerseits die Gerichtkosten?


    Ich danke schonmal für die Antworten.



    Gruß und Kopfhoch ^^


    Mikehle


    PS: wer Tippfehler findet darf sie behalten.