Beiträge von hackerklaus

    Guten Morgen, meine Tochter lebt bei mir. Sie ist Anfang des Jahres 18 geworden und hat jetzt den Unterhalt für Volljährige geltend gemacht. Für die Berechnung werden ja die Einkommen ihrer Mutter und meines herangezogen. Nun meine Frage: Welche Gehaltsabrechnung ist maßgeblich? Meine Ex-Frau verlangt die Vorlage der Dezemberabrechnung 2014. Klar, sie möchte wissen, was ich im letzten Jahr verdient habe. Ich möchte ihr das natürlich nicht so ohne weiteres offenbaren. Hat sie recht oder reicht die aktuelle monatliche Gehaltsabrechnung aus? Des weiteren habe ich gelesen, dass man Schulden aus der gemeinsamen Ehezeit mit anrechnen lassen kann. Ich habe das gemeinsam gebaute Haus übernommen und zahle das Darlehen alleine ab. Sie hat nach der Scheidung eine Abfindung erhalten und ist nicht mehr im Grundbuch. Ich zahle monatlich ca. 770€ an Abtrag und Zinsen. Kann ich das vom Netto in Abzug bringen?