Beiträge von vidal1982

    Hallo,


    an deiner Stelle würde ich mir einen Rechtsanwalt nehmen. Egal was das für kosten mit sich bringt. Gibt ja immer noch die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe. Bei 1200 Euro netto und 250,00 Euro Unterhaltszahlung liegst du unter der Eigenbehaltsgrenze von 1080,00 netto. Also bist du ein Mangelfall. Die haben den Eigenbehalt ja nicht aus dem Grund erhöht weil es grad langweilig im Amt war. Sondern damit der arbeitende zahlende Vater nicht weniger Geld zur Verfügung hat als ein ALG 2 Empfänger. Denn da sind die Sätze erhöht wurden und das machte die Erhöhung des Eigenbehalts bei Unterhaltspflichtigen notwendig. Damit diese nicht schlechter dastehen.

    hallo,


    es stimmt das sich nur der eigenbehalt in der düsseldorfer tabelle geändert hat und einem unterhaltspflichtigen vater mehr von seinem einkommen bleibt. das hat den hintergrund warum das geändert wurde weil man vermeiden will das das ein arbeitender unterhaltspflichtiger weniger geld zur verfügung hat als ein alg 2 empfänger und somit verringert sich nun mal auch eine unterhaltszahlung für das kind, sodass dem vater der eigenbehalt bleibt und da es eh vom jugendamt berechtnet ist wird sich auch ein familiengericht daran halten warum sollten sie dem vater weniger eigenbehalt zu gestehen? gibt es keinen grund dazu.

    also du verdienst 1290 netto, abzüglich pauschal 5% für aufwendungen macht 64,50 ergibt ein bereinigtes netto von 1225,50 und solltest du keinen weiteren einkünfte haben zinsen, vermietungen usw. dann ergibt das 1225,50 minus eigenbehalt 1080,00 macht 145,50 und das ist auch der zahlbetrag, denn der grund warum der eigenbehalt erhöht wurde ist der das die hartz 4 empfänger mehr geld bekommen und damit dem unterhaltspflichtigen vater überhaupt noch ein anreiz bleibt zu arbeiten hat man den eigenbehalt erhöht denn sonst hat der arbeitende weniger als jemand der es sich zuhause gewollt oder ungewollt bequem macht.


    somit musst du beim jugendamt einen antrag auf abänderung des unterhalts stellen, von allein kommen die nicht.

    Dann musst du dich bei der zuständigen bezirksregierung / landrat mal beschweren das du eine genaue aufstellung darüber möchtest wie der unterhalt sich berechnet. sollst mal sehen wie das funktioniert. hatte den gleichen fall und erst nach einer dienstaufsichtsbeschwerde haben sie dann in form von einer tabelle mal genau erklärt wie sie darauf kommen und dabei wurde dann festgestellt das ich zuviel unterhalt bezahle. Man braucht nicht für alles einen rechtsverdreher der einem noch zusätzlich geld kostet.