Hallo,
an deiner Stelle würde ich mir einen Rechtsanwalt nehmen. Egal was das für kosten mit sich bringt. Gibt ja immer noch die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe. Bei 1200 Euro netto und 250,00 Euro Unterhaltszahlung liegst du unter der Eigenbehaltsgrenze von 1080,00 netto. Also bist du ein Mangelfall. Die haben den Eigenbehalt ja nicht aus dem Grund erhöht weil es grad langweilig im Amt war. Sondern damit der arbeitende zahlende Vater nicht weniger Geld zur Verfügung hat als ein ALG 2 Empfänger. Denn da sind die Sätze erhöht wurden und das machte die Erhöhung des Eigenbehalts bei Unterhaltspflichtigen notwendig. Damit diese nicht schlechter dastehen.