Beiträge von thomy

    Vielen Dank für eure bisherigen Antworten zur Steuer.


    Viel wichtiger ist mir aktuell aber das Thema Ehevertrag und Aufrechnung von Leistungen aus dem Ehevertrag gegen Forderungen, welche von mir gegen meine Frau bestehen.


    Kann mir hier jemand weiterhelfen?


    Bzgl. der Steuerklassenänderung wäre meine Frau m. E. ggfs. schadenersatzfpflichtig - dafür muss ich aber erst herausfinden, woran man die Trennung festmacht. Im Prinzip geht es doch um den gemeinsamen Hausstand.
    Man könnten daher doch schon argumentieren, dass solange Sie ihre Habesligkeiten in der Wohnung belässt nutzt sie diese auch nutzt. Ich weiß aber nicht, ob das ausreichend ist....


    Viele Grüße

    Liebes Forum,


    ich habe mit meiner Frau einen Ehevertrag getroffen, aus welchem ich bei Trennung (Auszug) einen festen Betrag und bei Scheidung nochmals einen festen Betrag an sie bezahlen muss.


    Wir haben uns getrennt.


    Meine Frau hat ihren Wohnungsschlüssel am 30.12.2014 zurückgegeben und ihr Hab und Gut Mitte Januar aus der Wohnung entfernt.
    Was gilt hier als Zeitpunkt für den Auszug aus der gemeinsamen Wohung - es geht mir dabei um die gemeinsame Veranlagung. Meine Frau hat nämlich mittlerweile einseitig die Steueklassenzuordnung ändern lassen (ich weiß dass ich bei Beibehaltung der alten, für sie ungünstigen, Steuerklassenwahl ausgleichsverpflichtet bin).



    Aus der Ehe habe ich aktuell noch eine größere Geldforderung gegen meine Frau offen


    Mein Frau hat eine Ausbildung zu einem krisensicheren Beruf abgeschlossen und arbeitet Vollzeit. Sie verdient genug (deutlich über Existenzminimum), so dass die Zahlungen aus dem Ehevertrag nicht zur Sicherung des Existenzminimums herangezogen werden müssen.


    Kann ich meine Forderungen gegen meine Frau gegen ihrer Forderungen aus dem Ehevertrag aufrechnen? Welches Risiko gehe ich ggfs. ein, wenn ich mit meiner Zahlung in Verzug bin (besteht das Risiko, dass der Ehevertrag aufgehoben wird)?



    Vielen Dank für euere Hilfe.
    Thomas