Beiträge von klinki1

    Hallo,
    die Scheidung ist zum Glück nach fast 3 Jahren Kampf vor 3mon ausgesprochen worden.
    Trennungsunterhalt habe ich gezahlt, soll aber über 14.000€ nachzahlen - vor allem ans Amt, weil sie von Hartz4 lebt. Das ist auch das 'dumme', dass ich Trennungsunterhalt
    gezahlt habe. Ich wollte auf 'Verwirkung' gehen, weil sie eine intakte Ehe plötzlich und unerwartet verlassen hat. Es war tatsächlich so: Sie hat sich Hals über Kopf in jemanden
    verliebt, der ihr über Facebook Komplimente gemacht hat, hat sich ins Flugzeug gesetzt und ist zu ihm geflogen. Für mich brach eine Welt zusammen. Aber, was will ein 15 Jahre
    jüngerer Serbe von einer über 50 jährigen Deutschen? Als der erwartete Geldsegen ausblieb, hat er sie vor die Tür gesetzt.
    Die Richterin vom Amtsgericht meinte nur lapidar zur Verwirkung: Ich führe das Schuldprinzip nicht durch die Hintertür wieder ein. Das OLG lehnte im Vergleichsvorschlag die
    Verwirkung ab, weil ich im Trennungsjahr Trennungsunterhalt gezahlt habe. Scheinbar muss man Jura studiert haben, um die Verwirkung nutzen zu können!
    Das einzig gute am Vergleichsvorschlag war eine Begrenzung des nachehelichen Unterhalts auf 3 Jahre.
    Mein Anwalt ist zwar Fachanwalt, aber ich traue ihm nicht mehr. Als ich meinte dass ich den Vergleich nicht annehmen könne, war er stinksauer und meinte nur dass das Urteil
    dann schlechter für mich ausfallen würde. Meine ausführlichen Begründungen hat er dem OLG auch nicht mitgeteilt, sondern lediglich dass ich den Vergleichsvorschlag nicht
    annehme.
    Auch wenn es schlimmer ausfallen sollte: was soll's! Ich habe die Wahl zwischen erhängen oder erschießen, wahlweise verhungern. Im Endergebnis ist alles gleich.
    LG,
    Gerd

    Danke für eure Antworten,
    die Immobilie ist soviel Wert (lt. Gutachten), wie die Restsumme die noch abzuzahlen ist. Lediglich die Vorfälligkeitsentschädigung wäre noch an die Bank zu zahlen. Nur kann ich leider nicht ohne ihr Einverständnis verkaufen. Kinder sind alle aus dem Haus.
    Ja beides ist zu einem Termin angesetzt - allerdings mit 30 Minuten Zeitdifferenz.
    Ich dachte, der Selbstbehalt wäre 1050€. Aber, der wird ohnehin ausgehebelt: Theoretischer Selbstbehalt minus 350€ Vorteil Firmenwagen minus 480€ (nicht 450) minus 80€ Steuererstattung sind 140€ zum Leben bei 1050 bzw. 290€ bei 1200€ Selbstbehalt.
    Ich habe mein Leben lang gearbeitet und niemals dem Staat auf der Tasche gelegen. Aber, da geht es mir mit Hartz4 besser!
    Ich werde die o.g. Punkte beim OLG vorbringen. Wird zumindest mit dem Mindestlohn bei ihr gerechnet, macht das 240€ aus. Ein niedrig angesetzter Mietwert ihrer eigenen
    Immobilie (nur ihre Hälfte) wären nochmals 350€. Damit hätte ich genug zum Leben.
    Geht das OLG darauf nicht ein, hoffe ich dass ich noch die Möglichkeit einer weiteren Instanz habe.
    LG,
    Gerd

    Hallo zusammen,
    nach 30 Ehejahren hat sich meine Ex neu verliebt und mich verlassen. Seitdem tobt
    der Kampf um Unterhalt.
    Nächsten Mittwoch ist mein Prozess wg. Trennungsunterhalt und nachehelichen
    Unterhalt beim OLG. Das erste Urteil vom Amtsgericht konnte ich nicht akzeptieren,
    weil ich einfach die geforderten Beträge (auf Lebenszeit) nicht zahlen kann.
    Auch ein schriftlicher Vergleichsvorschlag vom OLG war nicht akzeptabel. Der
    Selbstbehalt von 1050 wird einfach mal so ausgehebelt, durch Anrechnung von 350€
    geldwerter Vorteil und 450€ Mietvorteil im von mir genutzen gemeinsamen Haus.
    Somit bleiben mir 250€ zum Leben.
    Das Haus würde ich gern loswerden und damit auch die hohe Belastung, aber sie verhindert
    einen Verkauf. Aber das steht auf einem anderen Blatt.
    Mehrere Punkte sowohl der ersten Instanz, als auch des Vergleichsvorschlags machen
    mich stutzig:
    Sie wird als arbeitsfähig angesehen, aber es wird ein Lohn unterhalb der Mindest-
    lohns für ihr Einkommen angesetzt.
    Gemeinsam mit ihrem Bruder besitzt sie ein Haus, in dem sie auch wohnen könnte.
    Muss für dieses Haus nicht auch ein Mietwert angesetzt werden? Dies wurde mit der
    Begründung abgelehnt, dass ihr Bruder von hartz4 lebt und alle Kosten (des bezahlten
    Hauses) allein trägt. Instandhaltungskosten, die ich für die gemeinsame Immobilie
    habe, wurden dagegen nicht akzeptiert.
    Mir wurden lediglich 150€ Werbungskosten anerkannt. Das Finanzamt honoriert jedoch
    auch bei einem Firmenwagen die Entfernungskilometer (wobei hier auch die erhebliche
    Fahrzeit gesehen wird) und erkennt 450€ pro Monat an. Dadurch gibt es regelmäßig
    eine Steuererstattung von über 2000€. Meine Ex profitiert davon, weil diese 2000€
    auf mein Netto aufgeschlagen werden. Ist das nicht unlogisch?
    VG,
    Gerd