Beiträge von 1979

    Rückfrage wegen diesem Titel , sry bin nicht so in dem Thema da ich immer den Unterhalt gezahlt habe.


    Besteht ein "Titel" alleine durch die Festlegung der Höhe des Unterhaltes durch das Jugendamt ? Da wurden meine Verdienstnachweise eingefordert und entspreched der Düsseldorfer Tabelle der Unterhalt angesetzt. Es gab zu keiner Zeit eine Unterhaltsklage oder dergleichen.


    Ich zahle nun seit fast 2 Jahren Unterhalt für meine Tochter, womit ich auch grundlegend kein Problem habe. Was mich nur an der Sache stört ist das kein einziger Cent davon bei ihr ankommt, nichtmal weil die MUtter alles verballern würde, nein sondern weil Mutti Hartz4 bezieht und meine UNterhaltszahlungen zu 100% vom Hartz4 abgezogen werden. Da sich an der Finanziellen Situation meiner Ex und meiner Tochter absolut nichts ändert , ob ich UNterhalt zahle oder nicht, find ich isses auch durchaus legitim einen eventuellen Mangelfall zu prüfen und das sehe ich für die Zeit des Krankgeldbezuges und der Reha.

    Einen Titel wirds wohl geben. Beim Jugendamt durfte ich die Vaterschaft anerkennen und es wurde meine UNterhaltsverpflichtung festgelegt.


    Wärend der Reha fielen natürlich keine Kosten für Lebensmittel an , das konnte aber den Betrag den ich dort monatlich erhalten habe im Vergleich zum normalen Gehalt aber nicht ausgleichen. Darum gehts hier aber auch nicht

    Im letzten Jahr bin ich aufgrund von Krankheit einige Monate beruflich ausgefallen.


    Habe für 2 Monate Krankengeld bekommen ca 1072 Euro pro Monat
    anschließend Übergangsgeld für die Dauer einer medizinischen Reha 1038 Euro pro Monat


    anschließend bin ich wieder regulär meiner Arbeit nachgegangen


    Frage : Wie hoch ist in diesem Fall mein Selbstbehalt ? Die beim Jugendamt meinte es wären nur 800 Euro und somit müsste ich Unterhalt für mein Kind zahlen. Wieso sollen es nur 800 sein ? Ich war weder vor Krankheit Arbeitslos noch im Anschluß. Habe also auch für diese Zeiten den Unterhalt gezahlt. Durfte weil die knappen 1000 euro ohnehin nicht reichten um meine laufenden Kosten zu decken und dann noch Unterhalt zahlen zu müssen, ordentlich meine Kreditkarte belasten.


    Sollte sich rausstellen das ich für die Zeit keinen Unterhalt hätte zahlen müssen, kann ich da rückwirkend was beim Jugendamt anmelden, so das ich dort quasi ein Guthaben hätte ? Oder wär das Jugendamt dann für mich mittels UNterhaltsvorschuß eingesprungen und ich hätte es später ohnehin nachzahlen müssen ?