Rückfrage wegen diesem Titel , sry bin nicht so in dem Thema da ich immer den Unterhalt gezahlt habe.
Besteht ein "Titel" alleine durch die Festlegung der Höhe des Unterhaltes durch das Jugendamt ? Da wurden meine Verdienstnachweise eingefordert und entspreched der Düsseldorfer Tabelle der Unterhalt angesetzt. Es gab zu keiner Zeit eine Unterhaltsklage oder dergleichen.
Ich zahle nun seit fast 2 Jahren Unterhalt für meine Tochter, womit ich auch grundlegend kein Problem habe. Was mich nur an der Sache stört ist das kein einziger Cent davon bei ihr ankommt, nichtmal weil die MUtter alles verballern würde, nein sondern weil Mutti Hartz4 bezieht und meine UNterhaltszahlungen zu 100% vom Hartz4 abgezogen werden. Da sich an der Finanziellen Situation meiner Ex und meiner Tochter absolut nichts ändert , ob ich UNterhalt zahle oder nicht, find ich isses auch durchaus legitim einen eventuellen Mangelfall zu prüfen und das sehe ich für die Zeit des Krankgeldbezuges und der Reha.