Beiträge von nicemaximus

    Hallo an allle ,


    In der Hoffnung, dass mir jemand meine Frage beantworten kann, schildere ich mein folgendes Problem.


    Vor zwei Jahren hat meine Frau die Scheidung eingereicht. Um die Kosten zu sparen, haben wir uns einen Anwalt genommen.
    Ich habe damals meiner Frau eine schriftliche Zusage mit folgendem Inhalt gemacht:


    "Hiermit verpflichte ich mich die Kosten der Scheidung, die sich aus dem Streitwert ergeben werden, ausnahmslos zu übernehmen"


    Nach ca. 1 Jahr hat meine Frau ohne mich zu informieren den Anwalt gewechselt. Dieser hat den ursprünglichen Anwalt "ersetzt", so dass wir nach wie vor einen "gemeinsamen" Anwalt hatten, der meine Frau vertreten hat.


    Am 19.05.2015 gab es endlich den Gerichtstermin und die Ehe wurde als geschieden erklärt.
    Im Gerichtsaal waren folgende Personen anwesend: Die Richterin, die Vertretung der Anwältin (da die Anwältin 200km weit weg von dem Gerichtsort wohnt, hat sie eine Vertretung Vorort beauftragt) und ich. Meine Frau war nicht anwesend.
    Seit vier Tagen also ist das Urteil rechtskräftig.


    Vor zwei Tagen schickt mir meine Ex-Frau die Aufstellung der Gerichtskosten in der Sie von mir verlangt, dass ich folgendes bezahle:


    1.Die Gebühren des Anwalts
    2.Die Gerichtskosten
    3.Die Kosten des ursprünglichen Anwalts
    4.Die Kosten des Vertretungsanwalts
    5.Die Kosten für die Übersetzung der benötigten Unterlagen


    Aufgrund der schriftlichen Verpflichtung, die ich meiner Frau damals ausgehändigt habe, sehe ich mich in der Pflicht nur die Kosten zu übernehmen die aus dem Streitwert resultieren, sprich die Gebühren des Anwalts aus dem Punk 1 und die Gerichtsgebühren.
    Alles andere sind Kosten die durch den Anwaltswechsel entstanden sind, die meiner Meinung nach nichts mit der schriftlichen Vereinbarung zu tun haben.
    Sehe ich das richtig oder zwingt mich o.g. Vereinbarung wirklich dazu, dass ich die Gesamtkosten tragen muss?
    Falls ja, wie kann ich diese Kosten steuerlich absetzen, wenn die Rechnungen auf den Namen der Antragstellerin sich beziehen?


    Gruß
    nicemaximus