Beiträge von sylika

    Danke für die Antwort. Also muss ich nicht warten, bis die kleine 6 ist - hatte ich mal irgendwo auf einer Website gelesen - um dann den höheren Unterhalt zu bekommen, sondern der passt sich automatisch an. Auch gut.

    Hallo nochmal,


    ich habe noch eine Frage bzgl. der Höhe des UV: Wenn ich jetzt für meine Kleine, 5 Jahre, UV beantrage, erhalte ich 133 Euro. Wenn sie dann nächstes Jahr 6 wird, erhalte ich dann den höheren Betrag von 180 Euro auch für sie? Oder bleibt es bei den 133 Euro bis sie dann 12 wird?


    Danke!! :saint:

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage: Ich bin Mutter von 2 Kindern (5 und 7) und ab 1.7. trennen mein Noch-Mann und ich uns auch räumlich.


    Ich möchte gern Unterhaltsvorschuss beantragen und hätte gern gewusst, wie es sich mit der Rückforderung des Jugendamtes gegenüber dem Vater verhält:
    Er kann aufgrund zu geringen EK (unterm Selbstbehalt) momentan nicht leisten. Wird das Jugendamt den gesamten UV, den ich erhalte, als Forderung gegen den Vater ansammeln und von ihm zurückfordern? Also muss er, sobald er einmal mehr verdienen sollte, dann laufenden Unterhalt zahlen und den UV zurückzahlen? Oder verfällt der Anspruch vom JA für die Zeiträume, in denen er tatsächlich nicht leistungsfähig war? ?(


    Danke für Eure Antworten!
    VG