Beiträge von Pinguin

    Hallo edy,


    danke für die Antwort. Noch ein paar Folgefragen:
    Wie wirken sich Vereinbarungen aus, z.b. Frau darf im gemeinsamen Haus alleine wohnen bleiben, Lfd. Kosten/Hypotheken werden weiterhin alleinig vom Mann übernommen?
    Haben die Anteile an den Häusern nichts zu bedeuten?
    Welcher Zeitraum ist für die Berechnung des Durchschnittseinkommens relevant?


    Danke!

    Hallo,


    Angenommen ein kinderloses noch-Ehepartner, 16 Jahre verheiratet steht vor der Scheidung:


    Vermögen vor Heirat: beide quasi 0 bzw. nicht mehr feststellbar.


    Zum Zeitpunkt der Scheidung:
    1. Haus, Wert ca. 150.000€, Restwert nach Abzug Schulden 88.000. Vermietet.
    2. Haus, Wert ca. 250.000€, Restwert nach Abzug Schulden 185.000.


    Die Frau steht zu 50% beim 1. Haus, zu 25% im 2. Haus im Grundbuch. Beide sind von anfang an berufstätig.
    Die Kredite laufen auf den Namen beider Ehepartner, der Mann hat jedoch alle Darlehensraten sowie laufende Kosten nachweislich alleine getragen. Die Frau konnte während der gesamten Ehe über ihr Nettoeinkommen frei verfügen, hat jedoch auch Lebensmittel gekauft.
    Es gibt keine Gemeinschaftskonten, die Finanzen waren immer vollständig getrennt.


    Einkommen:
    Sie: ca. 1400€ netto
    Er: zwischen 30.000 und 120.000 /Jahr netto schwankend je nach Auftragslage, einzelunternehmer
    Es gibt Fahrzeuge im Zeitwert von zusammen ca. 25.000€ die steuerlich als Firmenfahrzeuge geführt werden.


    Der Mann hat währen der Ehe 50% eines Hauses geerbt. Der Wert des Anteils beträcgt ca. 60.000€
    Mit welchen Scheidungs- und Unterhaltskosten hat der Mann zu rechnen?


    Danke!