Hallo. Verheiratet und nicht getrennt
Der Rest steht im Text
Beiträge von SpringerBerlin
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Hallo,
Fragen 2 und 3 aus meinem Eingangsposting sind noch unklar/nicht beantwortet -
Hallo
Das ist m.E. nicht korrekt.
Nach § 1610 (2) BGB sind die Eltern verpflichtet auch die allgemeine Vollbildung (d.h. auch Studium) des Kindes zu finanzieren. -
Hallo edy
das Abitur hat sie 2014 bestanden.
Sie sucht noch einen Studienplatz. Wenn es gut geht beginnt sie im Oktober/November oder im Frühjahr 2016.
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Hallo an das Forum,
folgende Situation.
Tochter 20 J., Sohn 17 J. wohnen beide in unserem Haushalt (EFH mit Schulden). Meine Frau und ich verfügen über ein Nettoeinkommen von monatlich rd. EUR 5.000,00. Von meinem Nettoeinkommen muss ich noch eine private KV für mich und die Kinder bezahlen.
Unsere Tochter war bis vor kurzem für 1 Jahr im Ausland und hat dort eine work and travel-Tour gemacht. Derzeit sucht sie einen Studienplatz.
Bereits als sie im Ausland war hatten wir mit ihr Streit über Unterhalt. Wir haben sie am Anfang finanziell unterstützt. Als sie dann Jobs gefunden hatte, konnte sie sich selbständig unterhalten und ich habe ihr auch nichts mehr überwiesen.
Gestern gab es nunmehr Streit über die Folgezeit. Unsere Tochter warf uns vor, dass wir sie 1 Jahr "betrogen" haben, denn wir wären in ihrem Auslandsjahr bereits unterhaltspflichtig gewesen. Dies hätten ihr work and travel - Freunde aus Deutschland gesagt.
Daraus resultierend folgende Fragen:
1. Waren wir tatsächlich unterhaltspflichtig als sie im Ausland war, Arbeit hatte und sich selbständig versorgen konnte. Hätten wir ihr monatlich etwas überweisen müssen?
2. Wieviel Unterhalt steht unserer Tochter jetzt zu? Was können wir von unserem Nettoeinkommen abziehen?
3. Da unsere Tochter bei uns wohnt müssen wir m.E. die Unterhaltssumme nicht 100 % in bar auszahlen, sondern können dies mit "Naturalien" verrechnen. Für den Hauskredit, Nebenkosten (Strom, Wasser, Hausversicherungen, Lebensmittel etc.) geben wir etwa EUR 2.000,00 im Monat aus. Kann ich alles Haushaltsausgaben zusammen rechnen und dann durch 4 Personen teilen, so dass hier EUR 500,00 pro Person anfallen und diese ihr dann vom Unterhalt abziehen?
Wer kann helfen? Danke.