Beiträge von timmytommy

    hallo edy,


    es ist keine frage des vertrauens.... sonst wäre ich nicht hier......


    das problem bei der sache ist, der neue lebensgefährte von meiner ex ist rechtsanwalt.
    daszu hat sie noch ihren steuerberater an der hand.
    wenn ich nichts handfestes vorweisen kann, wie eine gesetzesgrundlage auf einsicht in
    die unterlagen, schätze ich meine chancen eher als gering ein.


    wie handhaben es die anderen väter. blindes vertrauen is bei meiner ex nicht angebracht.......


    ihr bereinigtes einkommen soll bei 2140,00 € liegen. das erscheint mir äusserst gering!!!!!!!!!


    liebe grüsse


    timmytommy

    hallo timekeeper,


    wie das ganze prozedere so abläuft ist mir hier
    in den letzen wochen klar geworden.... meine
    ich zumindest...


    jedoch sehe ich in keiner von all den antworten
    eine gesetzesgrundlage auf einsicht der einkünfte bei der ex.....
    oder falls meine tochter die unterlagen hat, dass sie sie
    mir übergeben kann...


    vllt sehe ich den wald vor lauter bäumen nicht...
    steh irgendwie aufn schlauch.....


    wenn sich nun tochter und mutter quer stellen,
    welche chance habe ich dann. ich möchte nicht noch
    einige jahre mit dem gefühl leben, beschissen zu werden.



    liebe grüsse


    timmytommy

    hallo und danke erstmal für all die antworten...


    meine ex ist keine verwandte in gerader linie
    aber
    meine tochter.....
    nur
    es handelt sich um die einkünfte meiner ex.....
    meine frage...
    ist meine tochter verpflichtet, um den unterhalt
    zu berechnen, die einkommens unterlagen meiner
    ex mir auszuhändigen.


    § 1605
    Auskunftspflicht
    (1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ Pflichten bei Herausgabe oder Auskunft über Inbegriff von Gegenständen
    BGB > Recht der Schuldverhältnisse > Inhalt der Schuldverhältnisse > Verpflichtung zur Leistung
    " style="outline: none; color: rgb(204, 51, 0);">260, Änderung der eidesstattlichen Versicherung; Kosten
    BGB > Recht der Schuldverhältnisse > Inhalt der Schuldverhältnisse > Verpflichtung zur Leistung
    " style="outline: none; color: rgb(204, 51, 0);">261sind entsprechend anzuwenden.



    lieben gruss


    timmytommy

    hallo edy,


    wenn ich es richtig verstehe, habe ich keinen anspruch auf einsicht der unterlagen von der ex.
    das ist für mich äusserst unangenehm, da ich davon ausgehe, meine ex regelt die angelegenheit
    zu ihren gunsten. ausserdem möchte ich nicht mit dem gedanken, benachteiligt zu werden,
    über jahre leben.
    welche möglichkeiten habe ich.....
    kann ich z.b. meine tochter anweisen, mit den unterlagen einen
    steuerberater/behörde aufzusuchen.


    timmytommy

    hallo....


    @ bissig


    in dem fall ist es egal, ob ich einen titel habe oder nicht.
    es ist in meinem sinne, dass meine tochter vorankommt und
    dass es ihr gut geht. über das was sie macht, bin ich sehr
    gut informiert. solange sie in ausbildung / studium steckt,
    ist es für mich klar, dass ich sie unterstütze......


    hab keinen titel gefunden....
    ich glaub, es war so, wie du es oben geschrieben hast.....
    hab vorschuss in anspruch genommen, aber ohne titel...
    um der sache aufn grund zu gehen, müsste ich mal
    dort anrufen. will aber keine schlafenden hunde wecken...
    und lebe mit dieser ungewissheit.... :)


    liebe grüsse


    timmytommy

    hallo liebe gemeinde,


    nun ist meine tochter volljährig.
    der unterhalt muss neu berechnet werden.


    meine tochter wünscht, dass ich das
    mit meiner ex regle.
    nun weigert sich meine ex, mir ihre unterlagen
    zu schicken.


    das ist die heutige e-mail


    hallo timmytommy,
    danke für die Aufstellung. Ich werde sie (ohne den Anhang zu öffnen/prüfen o.ä.) so an XXX weiterreichen. Gleichermaßen hat XXX jederzeit Einsicht in meine Unterlagen und über meine Einkommensverhältnisse. Mit XXX Volljährigkeit hat alleine sie ein Anrecht auf Einsicht in unserer Einkünfte.Überweis ihr deinen Anteil. Ich werde weiterhin alle notwendigen Ausgaben für XXX übernehmen, auch gerne weiterhin über die 433,39 €.......................

    meine info ist die.
    das volljährige kind muss die einkommensverhältnisse
    beider elternteile anfordern und reicht diese dann weiter.
    sprich, ich bekomme die unterlagen von meiner ex... die ex bekommt meine.


    oder


    muss meine tochter mittels steuerberater etc. den jeweiligen
    anteil für jedes elternteil ermitteln lassen.


    gibt es eine gesetzesgrundlage


    das wars erstmal....


    wünsch noch einen angenehmen tag :)


    liebe grüsse


    timmytommy

    hallo edy und der rest......


    ich denk, hab jetzt alles gecheckt.........
    oder hab ich noch was zu berücksichtigen....


    dann telefoniere ich heute mit meiner tochter...
    schick ihr die unterlagen und verlange im
    gegenzug die meiner ex... ach, welch ein spass!!!!!! :D


    mein bereinigtes einkommen beläuft sich dann
    auf 1120,-- €


    an alle die hier mitgemischt haben.....
    meinen HERZLICHSTEN DANK..... :thumbsup:
    denk zwar nicht, dass die geschichte erledigt ist,
    vllt melde ich mich nochmal.... naja.. schau ma mal.....
    an alle die hier vertreten sind.....
    kopf hoch............


    noch einen angenehmen tag


    liebe grüsse


    timmytommy

    noch ein kleiner zusatz.....


    da meine ex sich einen selbstbehalt abzieht, werd ich ebenfalls meinen
    selbstbehalt abziehen....


    somit lautet meine aufstellung


    einkommen staatl. rente fiktiv 500 €
    einkommen bu rente fiktiv 1.500 €
    - selbstbehalt 880 €


    bleibt ein bereinigtes einkommen
    von 1120 €


    den sohn kann ich so wie es nun aussieht nicht
    als abzugsposten verwenden.... oder doch.....


    liebe grüsse
    timmytommy

    hallo zusammen.....


    hab mal bzgl. der einkünkfte meiner ex ne mail geschickt.....


    das kam als antwort.......


    "Oh, prima, doch schon so schnell! Ja, wir könnten jetzt dieses Spiel: "du zeigst mir zuerst deine Einkünfte, dann zeig ich dir meine Einkünfte" noch ein bißchen laufen lassen, aber da wir erwachsene Menschen sind und es hier um unsere Tochter geht, zieh ich hier mal nen Schlußstrich und übergebe dir die Ausrechnung für XXX zukünftigen Unterhalt.Bei dir scheinen - nach 6 Wochen umfänglicher Berechnungen - deine Einkünfte ja etwas komplizierter zu sein ..... Nach einem Telefonat mit meinem Steuerberater sind es bei mir (abzüglich meiner Ausgaben und Selbstbehalt) rd. 214o,oo €/monatl. Ist natürlich auf das Jahr hochgerechnet, da meine Einkünfte (ebenfalls?) schwankend sind.So, mach was draus. Wir sind ab Anfang Dezember für gut 14 Tage im Urlaub und danach wieder ab dem 19.12. gut zu erreichen....."



    ich kann nur froh sein, dass meine tochter in ein paar tagen 18 wird. deshalb gehe ich davon aus, dass mein erster ansprechpartner meine tochter ist.
    bis jetzt hab ich keine vollmacht gesehen, dass meine ex den unterhalt mit mir aushandeln soll.
    somit müsste ich nicht auf anfragen ihrerseits reagieren.
    am liebsten würde ich den kontakt zur ex für immer und ewig einstellen.
    meine bisherige einstellung war, um des friedens willen, die sache mit der ex zu regeln.
    aber nach dieser antwort, fehlt mir jedliche lust, mich mit ihr auseinanderzusetzen.


    meine vorstellung ist....
    heute mit meiner tochter telefonieren und ihr mitteilen, dass
    ich ihr meine 2 einkommensdokumente und das dokument über meine unterhaltszahlungen schicke.
    sie wird sicherlich die dokumente meiner ex weitergeben und die lässt es zu ihren gunsten berechnen.
    was wiederum nicht in meinem sinne ist.


    die ex hat während der trennung schon alles an sich gerissen... unsere tochter... meinen betrieb...
    ich war zu dem zeitpunkt "etwas" naiv ... alles um des friedens willen.. wegen der tochter... lol..


    jetzt hab ich keine lust mehr, mich über den tisch ziehnen zu lassen.
    gibt es eine behörde, die sich dieser sache annimmt und die höhe der unterhaltszahlungen festlegt.....
    vermutlich jugendamt..... oder doch der kostspielige gang zum rechtsanwalt.




    allen noch einen angenehmen tag


    timmytommy

    hallo edy,


    ich hab ein sehr gutes verhältnis zu meiner tochter...
    sie steckt grad im abi jahr und kann "überflüssigen stress"
    nicht gebrauchen.
    ich werde die einkommensverhältnisse von meiner ex einfordern.
    dies ist sicherlich im sinne meiner tochter.


    für mich ist es wichtig zu wissen,
    wie hoch mein bereinigtes einkommen ist.
    meine zahlen stehen oben. nur das genannte einkommen
    ist fiktiv. ist leider niedriger wie oben angegeben.
    aber ich dachte mir, mit 2000,00 € ist es übersichtlicher.



    lg


    timmytommy ;)

    hallo edy,


    oki.... dann noch 5 % abschlag.... ist auch was.... ;)


    yep... meine ex hat dieses einkommen, da sie meinen
    früheren betrieb übernommen hat......
    mir geht es nicht darum, wer nun mehr bezahlen muss...
    das problem ist, meine ex ist ein pfennigfuchser vor dem herrn...
    ich darf behaupten, sie ist geizig bis zum geht nicht mehr.... (hab
    ich leider zu spät gemerkt.....)
    ich bin mir sicher, sie wird alles versuchen ihr einkommen so
    niedrig wie möglich erscheinen zu lassen. an der hand hat sie
    meinen ex steuerberater und ihr neuer lebenspartner ist anwalt....


    ich hab nicht viel was ich abziehen kann,
    doch wenn es was gibt, nutze ich die gelegenheit....


    bzgl. unterhaltstitel..... hab meine unterlagen durchforstet
    und nichts gefunden.
    weitgehends haben wir die unterhaltszahlungen untereinander geregelt.
    es gab mal ne zeit, da musste das jugendamt einspringen.
    ich war sehr sehr krank und konnte den unterhalt für beide kinder
    nicht aufbringen......
    für was wäre der titel in diesem fall wichtig.........


    lg
    tom ;)

    hi edy.....


    netto kann ich nicht sagen.....


    sie ist selbständig und das zu versteuerndes einkommen
    dürfte zwischen 60.000 - 70.000 € betragen.


    also ist sie priviligiert


    du hast geschrieben
    "Ist sie privilegiert muss sie sich alles über deinem SB mit dem Sohn "teilen"."


    wie hoch ist nun mein bereinigtes einkommen....


    angenommen ich habe mtl. 2000,00 € aus nicht selbständiger arbeit.
    bin frührentner......
    mein sohn bekommt monatlich ca. 270,00 €
    mein selbstbehalt ist 880,00 €


    beträgt dann mein bereinigtes einkommen 850,00 € (2000 - 270 - 880 = 850,00 € )
    oder 1120,00 € (2000 - 880 = 1120,00 € )


    lg
    timmytommy :)

    hallo edy....


    es wird das allgemeine abi.......


    ich versteh jetzt noch nicht, ob sie priviligiert ist oder nicht.


    zu klären wäre noch, hat sie jetzt einen eigenen hausstand
    oder nicht. gemeldet ist sie bei der mutter, sie lebt jedoch
    überwiegend im internat. ich gehe mal davon aus, dass es so
    gewertert wird, dass sie noch bei der mutter lebt.



    lg
    timmytommy