Beiträge von Luzie

    Danke Thorsten. Fallen bei einer Klage, die über das Jugendamt läuft, Kosten für mich an? Da der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bei 194 € liegt, wäre das ungünstiger für unser Kind, als der Betrag von 250 € monatlich, die es jetzt vom Vater erhält. Und nochmal die Frage: Kann mein Ex-Mann verpflichtet werden, Vollzeit zu arbeiten, damit er selbst den Mindestunterhalt zahlen kann?

    Mein Exmann arbeitet 15 h pro Woche und ist zusätzlich selbstständig. Er gibt an, dass er aufgrund der Selbstbehalt Regelung von 1080 € nicht mehr als 250 € monatlich für unser 9jähriges Kind zahlen kann. Der Mindestunterhalt kann also nicht geleistet werden, da das Einkommen aus selbstständiger und unselbständiger Arbeit unter Berücksichtigung der Ausgaben (Miete, etc.) 1080 € nicht übersteigt. Mein Exmann hatte in der Vergangenheit (während unserer Ehe) ein Jahreseinkommen von über 40.000€, seit der Trennung war er teilweise arbeitslos, oder hat nur 6-8 Monate gearbeitet (mit einem Jahreseinkommen von ca. 25.000 - 30.000€). Welche Möglichkeiten habe ich nun, damit unser Kind zumindest den Mindestunterhalt erhält? Kann mein Exmann verpflichtet werden, Vollzeit zu arbeiten? Bis dato besteht noch kein Titel. Kann ich über das Jugendamt einen Titel erwirken und wie ist hierbei genau das Prozedere? Vielen Dank vorab für hilfreiche Infos.