Beiträge von eric81

    Guten Tag


    Kann ich als Vater eine Neuberechnung für den Unterhalt für 2 Kinder (6J und 10j) neu berechnen lassen ,


    wenn sich meine Finanzielle Situation ändert?


    Eine Einkommensbereinigung von einem Anwalt liegt mir auch vor.


    Kann ich die Unterlagen direkt an das Jugendamt senden?

    Bin nicht selbständigt. Arbeite in einer Firma. Altersvorsorge ist die Sparkassen Pensionskasse . Mit der Großen Tocher habe ich keine Problem (ist von meiner ersten beziehung) Nur von der kleinen Tochter macht meine EX Terror. Den Hort hat sie nur bis 17uhr genommen das sie Arbeiten kann. Da sie von ihrem neuen wieder Schwanger ist , Arbeitet sie eh nur bis 14Uhr. Die ruht sich dann daheim noch aus bis sie die Tochter dann um kurz vo 17Uhr abholt vom Schulhort. Ich Arbeite vollzeit. Da meine Ex ja auch bald in Mutterschutz geht etwa anfang Dezember dieses Jahr , wäre der Hort ja dann eh nicht mehr nötig. Bevor sie ihren neuen Mann hatte konnte ich meine Kleine Tochter fast jeden Tag sehen. Da sie in der Altenpflege nachtschicht gearbeitet hat , habe sich under der Woche und auch das ganze Wochenende Abends immer angeholt zum übernachten und in die Kita gebacht. Seitem sie jetzt den neuen hat sehen ich die Tochter kaum noch. Durch die Schwangerschaft macht sie keine Nachtschicht mehr. Arbeit von morgens bis Mittags.


    Soll ich einen Beratungstermin bei Amt versuchen? Zur info haben beide das Gemeinsame Sorgerecht. Ex hat vor 2 Jahren versucht das Alleinige Sorgerecht zu bekommen. Ging über einen Anwalt. Aber für meine Ex ohne erfolg. Hab Rechtschutz und wenn alles nichts Hilf muss ich den wohl nehmen

    Muss ich für den Schulort auch anteilig Zahlen? Verdiene 3050Brutto davon gehen 238Brutto für die Altersversoge ab. Habe somit Netto 1792€ fahre 25km täglich zur Arbeit. Habe 2 (6und 10j alt)Kinder und zahle 317€ Unterhalt a 634€ für beide. Wer kann mir da weiterhelfen ? Wie Berechne ich das bereinige Netto einkommen. Was steht mir zu der eigenbehalt 1080€ oder die Bedarfskontrolle von 1180€

    Es besteht für das Kind Gemeinsames Sorgerecht ! Mutter will das das
    alleinige Sorgerecht haben und geht mit ihrem Anwalt vor Gericht /
    Vater nimmt sich einen Anwalt und will das Gemeinsam Sorgerecht
    behalten. Es wird ein Verfahrensbeistand bestellt der das Kind vor
    Gericht vertritt. Beide seiten werden angehört und es besteht keinen
    Grund das Gemeinsame Sorgerecht aufzulösen. Das Verfahren läuf seit über
    1 Jahr ! Da das Verfahren seit über 6 Monaten nicht betrieben wird ,
    wird der Vorgang zur Akte gelegt . Kann aber immer wieder eröffnet
    werden. Nun bekommt die Mutter eine Rechnung für den Verfahrensbeistand .
    Vater hat keine Rechnung bekommen. Muss der Vater auch die Kosten für
    den Verfahrensbeistand zahlen ?? Laut Scheiben vom Anwalt wäre die
    Mutter die Antragsstellerin und muss die Kosten selbst zahlen. Stimmt
    das das der Vater nichts zahlen muss , sondern nur der Antragssteller (
    Mutter) ??


    Was kann der Vater machen damit der Vorgang bei Gericht offiziell geschlossen wird?


    Langt es das die Mutter den Antrag zurückzieht durch ihren Anwalt ?