Beiträge von Bonfirer

    Vielen Dank für die Auskunft. Das mit dem Vergleich habe ich soweit verinnerlicht und auch meine Frau so gesagt. Ich hadere gerade mit den Kosten. Der Anwalt meiner Frau meinte, dass die anwaltliche Vertretung so rund 200 Euro kosten würde. Die Anwaltsgehilfin meiner Anwältin kam auf rund 600 Euro - doch ein enormer Unterschied. Daher stellt sich die Frage, ob wir doch nicht lieber zum Jugendamt gehen und ich 600 Euro spare.


    Herzliche Grüße zurück

    Hi,


    also es hat mit einem kurzfristigen Termin in der Tat geklappt. Am 13.11.hat der Richter Zeit. Vorausgesetzt, dass ich einer Abtrennung des Versorgungsausgleiches zustimme und auf die Einhaltung der Ladungsfrist verzichte. Zudem soll auf Einlegung der Rechtsmittel verzichtet werden. Dabei muss ich mich anwaltlich vertreten lassen.


    Hört sich alles soweit gut an oder?

    Ich habe mir die Schreiben des Anwalts sowie des Familiengerichts nochmal angesehen. Es wird dabei auf die Anwendung vom § 1599 Absatz 2 hingewiesen. Ist das eine gute Alternative zur jetzigen Klärung beim Jugendamt?

    Herzlichen Dank. Das hilft mit weiter. Der Vater des Kindes sollte auch kein Interesse daran haben, dass es als ehelich gilt.


    Mittlerweile habe ich erfahren, dass der Versorgungsausgleich vom Verfahren abgetrennt wird und später erfolgt. Das Problem dabei ist, dass ich eine betriebliche Altersversorgung haben, bei der die Versicherungsgesellschaft die Angaben nicht liefert. Die haben wohl große technische Probleme bei der Berechnung und ohne den Wert hätte es wohl vorerst keinen Termin geben können...

    Guten Abend,


    ich brauche bitte mal eure Hilfe. Demnächst steht meine Scheidung an. Der Anwalt meiner Noch-Frau hat bei Gericht einen Dringlichkeitsantrag gestellt, da sie in einem Monat ein Kind vom neuen Partner erwartet, aber dazu später mehr.


    Mir geht es in erster Linie darum, ob ich etwas übersehe in meiner Situation. Ich möchte keine böse Überraschung vor Gericht o. ä. erleben. Aktuell bin ich mir nur nicht sicher, ob ich vielleicht zu blauäugig handele.


    Es soll eine einvernehmliche Scheidung werden. Wir haben ein Kind ( sieben Jahre) und eine gemeinsame Wohnung, aus der sie ausgezogen ist. Der Versorgungsausgleich ist schon berechnet worden. Das Verhältnis zwischen uns ist gut. Wir wollten so wenig wie möglich festschreiben an künftigen Regelungen. Das Kind wohnt bei ihr und ich zahle für das Kind Unterhalt, allerdings nicht nach Düsseldorfer Tabelle, sondern etwas weniger. Dafür trage ich die Raten der gemeinsam gekauften Wohnung alleine weiter, die uns beiden gehört. Wir sprechen uns beim Umgang mit dem Kind flexibel ab, was auch gut funktioniert. Zumal sie nur drei Straßen weiter lebt. Gemeldet ist das Kind bei ihr.


    Habe ich es richtig verstanden, dass wir unsere flexiblen Regelungen so beibehalten können und das Gericht keine Konkretisierung sehen will? Also wenn wir sagen, dass alles geregelt ist in den Punkten, reicht das aus?


    Außerdem habe ich mehr mit mir selber das Problem, dass sie mich wegen eines neuen Partners verlassen hat und nun auch noch ein Kind von ihm bekommt. Ist mehr eine psychische als rechtliche Sache bei mir. Denn gefühlt kommt sie aus der ganzen Nummer gut raus und ich gebe bei vielen Dingen nach. Für mich war es ein Ausbruch aus intakter Ehe damals, daher hätte ich keinen Ehegattenunterhalt an sie gezahlt. Sie hatte keinen verlangt, das machte es einfacher.


    Ich war vor gut einem Jahr bei einer Anwältin, die mich beraten hat. Allerdings konnten wir uns im Rahmen einer Mediation schnell ohne Anwälte einigen und bis heute läuft es. Daher will ich aus finanziellen Gründen auf meine Anwältin bei Gericht verzichten und hoffe damit keinen groben Fehler zu machen...


    Danke für euer Feedback und liebe Grüße

    Hallo,


    danke für die Antwort. Verstehe ich richtig, dass meine Frau nach Lust und Laune mit dem Tage tageweise woanders übernachten kann? Wenn ich nach der Arbeit nach Hause kommen, muss ich mich manchmal überraschen lassen, ob sie da sind oder nicht.


    Ein Konzept müssen wir in der Tat finden, aber bisher haben wir die Situation dem Kind nicht mal richtig erklärt. Daher poch ich darauf, dass erstmal alles so bleibt wie es ist und wir den nächsten Schritt machen.

    Guten Morgen,


    meine Frau und ich wollen uns treffen. Nun ist es leider so, dass wir noch im Anfangsstadium sind und die weitere Vorgehensweise weder richtig besprochen noch geklärt haben. Aus meiner Sicht leidet vor allem unser gemeinsames Kind darunter. Nun will meine Frau zu ihren Eltern ziehen, da sie sich in der gemeinsamen Wohnung unwohl fühlt. Außerdem hat sie einen neuen Partner.


    Sie will das Kinde mitnehmen und dann tageweise zwischen ihrem Elternhaus und unserer Wohnung pendeln lassen zwecks Übernachtung. Das halte ich für keine gute Lösung, da das Kind seine gewohnte Umgebung in der gemeinsamen Wohnung hat. Wie sollte ich mich verhalten und kann ich verhindern, dass sie da Kind immer für einige Tage mitnimmt?


    Danke vorab für eure Hilfe!

    Guten Abend,


    ich stehe recht überraschend vor dem Fakt, dass meine Frau nach 4 Jahren Ehe die Scheidung sucht. Dazu habe ich verschiedene Fragen, hier geht es mir vor allem um die finanzielle Seite.


    Wir haben 2013 eine Wohnung gekauft und leben in Zugewinngemeinschaft. Für die Wohnung gingen die Ersparnisse drauf. Größeres Vermögen ist derzeit nicht vorhanden. Kaufpreis für die Wohnung lag bei 340.000 Euro plus Nebenkosten. Finanziert wurden davon 290.000 Euro. Der Wert der Wohnung ist sicher gestiegen, der aktuelle Wert müsste ein Gutachter bestimmen? Die Wohnung gehört uns jeweils zur Hälfte. Ich würde die Wohnung gerne behalten und kann sie alleine tragen - mache ich heute schon. Nur auszahlen könnte ich meine Frau nicht.


    Meine Frau geht Vollzeit arbeiten und verdient 2100 Euro netto, bei mir sind es 3500 Euro. Allerdings trage ich fast komplett die Ausgaben des täglichen Lebens sowie die Baufinanzierung und einen weiteren Kredit. Meine Frau hat keine Ausgaben bis auf 100 Euro für einen laufenden Kredit. Zudem bekommt sie das volle Kindergeld für unsere Tochter. Sollte ich meine Nochfrau auffordern eine Belastung zu tragen oder regelt sich das im Rahmen des Zugewinns bzw. Unterhalts sowieso?


    Sie will demnächst ausziehen und hofft auf Unterhalt. Bei wem das Kind wohnt, ist noch offen.


    Vielen Dank vorab für eure Hilfe.