Hallo Thorsten
Vielen lieben Dank an dich und die anderen.
Einen schönen Abend noch.
Lg. Selli07
Beiträge von selli07
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Hallo zusammen
Danke für die zahlreichen Antworten. Ich bin um einiges schlauer geworden.
Jetzt stellt sich mir noch die frage der Verteilung des Unterhalts.
Wird der Gesamtunterhalt (von KM und KV ) grundsätzlich durch 5 geteilt und dann je nach Summe
berechnet?
Z.B. 1700,- KM 2500,- KV = 4200,- gesamt DDT= 554,- ÷ 5 = 110, 80
110, 80 × 3 = 332,40 KV
110, 80 × 2 =221.60 KMLg Selli07
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Einen schönen guten Abend
Mein Sohn wird im August die Schule besuchen um den Beruf des Sozialassistend zu lernen. Wird dadurch noch nichts verdienen.
In diesem monat wird er auch 18 Jahre alt. Er lebt seit der Trennung und Scheidung bei mir. Der Unterhalt vom KV wurde immer gezahlt.
Nun zu meiner Frage.
Kann mein Gehalt nun angerechnet werden so das der KV ihn von seinem Unterhalt abrechnen kann?
Ich gehe ganztägig arbeiten.
Mein Sohn wird weiterhin bei mir wohnen und ich verpflege ihn wie immer. Wohnraum, Ernährung, Kleidung, Taschengeld usw.
Vielen Dank im voraus. Lg selli07