Beiträge von Halima.habiba

    Ich versuche kurz die Situation in Worte zu fassen und hoffe das mir jemand einen guten Rat geben kann.
    Meine Lebenpartner zwischenzeitlich Ex-Lebenspartner hat zwei Kinder im Alter von 7 und 12 Jahren beide leben bei der Kindesmutter.
    Bisher wurde für die beiden Kinder ein Betrag in Höhe von 137 Euro an die Unterhaltsvorschusskasse gezahlt bei einem Durchschnittseinkommen von 1281 Euro.
    Kindesmutter und Kindesvater haben das gemeinsame Sorgerecht, nun ist die Kindesmutter ohne das Einverständis des Kindesvater ca. 200 km weit weg gezogen.
    Kurz zur Vorgeschichte: Die Kindesmutter hat bis vor kurzem in der gleichen Stadt gewohnt und zwischenzeitlich auch noch drittes Kind bekommen von Ihrem neuen Partner.
    Mein Ex-Lebensgefährte hat regelmässig versucht den Umgangskontakt zu seinen Kindern zu pflegen und wollte diese an der bisherigen Wohnandresse der Kindesmutter besuchen und musste dort feststellen, dass die Kindesmutter sich aus dem Staub gemacht hat. Nach dem wir uns an das bisherig zustände Jugenamt gewendet haben hoben diese nur die Arme und teilten mit Sie wären nicht mehr zuständig und wüssten nur das Sie ca. 200 km weit weg gezogen sind. Bis heute ist die Adresse der Kinder unbekannt und jegliches betteln bei der Kindesmutter erfolglos.
    Kurze Zeit später kam der Brief der Unterhaltsvorschusskasse und vom Jobcenter ins Haus wo man meinen Ex-Lebensgefährten aufforderte seine Einküfte offen zu legen, welches er auch tat und nach Prüfung weiterhin 137 Euro an die Unterhaltsvorschusskasse leisten sollte.
    Im März 2016 wurde seine größere Tochter nun 12 Jahre alt was den Unterhaltsvorschuss nun zur Beendigung gebracht hat. Kurz darauf kam nun erneut eine Brief vom Jugenamt (Beistand), welches erneut die Einküfte prüfen wollte. Zum dem Zeitpunkt waren wir noch in eine Partnerschaft und machten auch Wahrheitsgemäß diese Angabe, ich habe ebenfalls auch einen Brief aufgesetzt in welchem ich die monatlichen Belastungen aufgeführt habe und auch nochmal mitteilte, dass hier auch berücksichtigt werden sollte das die Kindesmutter es vorgezogen hat ohne sein Einverständis weg zu ziehen und hier nun ca. 200 km die Kindesvater von seine Kindern trennt.
    Nun haben wir dazu die Berechnung erhalten aus welcher folgendes zu entnehmen ist: sein durchschnittlisches Einkommen beträgt 1346 Euro, abzgl. seine Fahrkarte in Höhe von 63,42 Euro und abzgl. 10 % Kürzung (Lebensgemeinschaft) soll er nun 310 Euro Unterhalt zahlen.
    Der Mitarbeiter des Jugenamtes teilte noch folgenden Satz mit: " Eine Berücksichtung Ihrer weiteren Belastungen kommt nicht in Frage, da hier bereits ein Mangelfall vorliegt und dieser sonst eine weitere Verschärfung erfahren würde"
    Zu den Fakten, die Kindesmutter ist 30 Jahre alt und hat in Ihrem gesamten Leben noch nicht einmal gearbeitet - daher bezieht diese Solzialleistungen vom Staat.
    Diese ist vor ca. 6 Monaten ohne Einverständis ca. 200 Km weit weg gezogen und hat hier als Begründung Ihres Umzuges wohl Ihren gewalttätigen Partner genannt, welcher weiterhin bei Ihr wohnhaft ist. Bis heute ist die aktuelle Adresse der Kinder unbekannt.
    Wir selbst wohnen aktuell in einer 50m² Wohnung und zahlen 529 Euro Miete zzgl. Kosten für die Warmwasserversorgung durch einen elekt. Durchlauferhitzer. Nun wurde mittgeteilt, dass hier ein 10% Kürzung vor zu nehmen sei auf Grund einer Lebensgemeinschaft - zwischzeitlich haben wir uns getrennt und sind somit nur noch eine Wohngeinschaft.
    Der im Selbstbehalt beinhalte Wohnkostenanteil beläuft sich aktuell auf 380 Euro in welchem mein Ex-Lebengefährte sich aktuell befindet. Würde er ausziehen und sich in Berlin eine Wohnung suchen würde er bei eine Miete zwischen 450 Euro und 500 Euro liegen worauf sich der Wohnkostenanteil im Selbstbehalt widerum erhöht.
    Traurige Tatsache ist jedoch, dass sich mein Ex-Lebengefährte in einer Privatinsolvenz befindet und keine eigene Wohnung bekommt und somit Obdachlos wäre, wenn wir nciht weiterhin wie bisher zusammen leben.
    Ich kann hier nicht nachvollziehen, warum das Jugenamt es ignoriert das die Kindesmutter ohne Einverständnis einfach weg gezogen ist und ihm mit dieser Unterhaltszahlung jegliche Möglichkeit nimmt seine Kinder sehen zu können.
    Zum nächsten ist es mir ein Rätsel wie man darauf kommt, dass man bei einer Lebensgemeinschaft eine Ersparnis erwirtschaftet von 108 Euro um diese vom Selbstbehalt kürzen zu können. Ja man benennt das Beispiel an Heizkosten, dass diese ja nicht höher werden wenn sich 2 Personen im Raum aufhalten.
    Tatsache ist doch aber, dass zum einen die Miete höher ist und auch der Stromverbrauch sowie die Wasserkosten höher sind wenn diese von 2 Personen genutzt werden und auch in den Lebenshaltungskosten verplichtete sich der Partner doch nicht für den anderen einzustehen, oder täusche ich mich?
    Ich hoffe jemand kann mir einen Rat geben, wie man hier vorgehen kann.