Beiträge von Ironmaik87

    Genau das sind sie. Aktuell mit Hauptwohnsitz bei der Mutter und mit Nebenwohnsitz beim Vater. Zukünftig ist das dann andersherum.


    Die Frage ist vom Prinzip her, ob sich für die Mutter bzw. die Kinder Nachteile ergeben, wenn die Kinder fortan "nur" noch den Nebenwohnsitz bei der Mutter haben. Exakt diese Frage hat natürlich wenig mit Familienrecht zu tun. Doch vielleicht haben die Folgen der Ummelden welche!?


    Grüße

    Danke für deine Antwort.


    Ich weiß nicht genau, wa du mit "echtes Wechselmodel" meinst aber seit ca. 2 Jahren sind die Kinder 7 Tage bei der Mutter und 7 Tage beim Vater. Und das im Wechsel. Die Betreuung der Kinder erfolgt also tatsächlich zu gleichen Teilen. Das soll auch so bleiben. Hätte ich etwas näher ausführen können. Sorry...


    Verstehe ich also richtig, dass die Mutter den Hauptwohnsitz der Kinder nicht zur neuen Wohnung "mitnehmen" kann, wenn der Vater dem nicht zustimmt? Und muss sie sich gefallen lassen, dass der Vater den Hauptwohnsitz der Kinder nun für sich behauptet? Tut sie das nicht muss ein Gericht entscheiden? Die Frage steht im Raum, warum der Vater den Hauptwohnsitz möchte. Er selbst konnte keinen Grund vorbringen.


    Fragen 3 und 4 stelle ich also lieber in einem Forum, welches sich eher mit Melderecht beschäftigt... Meinerseits bestand die Hoffnung, dass jemand anwesend ist, der einen ähnlichen Fall kennt. Ich wollte keinesfalls völlig Forumsfremde Themen besprechen. Falsche Angaben beim Einwohnermeldeamt sollen natürlich ebenfalls nicht gemacht werden. Daher versuche ich mich ja schließlich zu Informieren.


    Grüße

    Hallo liebe Gemeinde,


    Ich habe ein paar Fragen zum Thema Umzug mit Kindern in Verbindung mit dem Wechselmodel. Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen.


    Folgende Situation:


    Die Eltern der beiden Kinder leben getrennt in der selben Stadt. Geteiltes Sorgerecht liegt vor. Es wird das Wechselmodel gelebt. Hauptwohnsitz ist bei der Mutter. Die Mutter möchte nun zu ihrem neuen Partner auf das Land ziehen. Die neue Entfernung beträgt ca 20 Km. An der Kita bzw. Ärzten usw. ändert sich nichts. Der Vater stimmt dem Umzug, mit der Bedingung den neuen Hauptwohnsitz auf seine Adresse zu übertragen, zu.


    1. Welches Mitbestimmungsrecht hat der Vater bei diesem Umzug?
    2. Kann er verlangen den Hauptwohnsitz der Kinder auf seine Adresse zu übertragen? Ist das nicht Erpressung?
    3. Welche Unterschiede gibt es zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz bei Kindern?
    4. Hat die "Abgabe" des Hauptwohnsitzes an den Vater Nachteile für die Kinder oder die Mutter?
    5. Was, wenn sich die Eltern nicht einigen?


    Vielen Dank schon mal im voraus!!!

    Grüße,


    Im Falle meiner eigenen Tochter, für die ich das volle Sorgerecht habe, war die Mutter nicht Arbeitstätig. Ich aber schon. Dennoch konnte ich die Sache für mich entscheiden. Mir kommt es suspekt vor, dass eine Arbeitslose Mutter gegenüber einem vielleicht gut verdienenden Vater Vorrechte haben soll. Sicher hat diese evtl. mehr Zeit für die Kinder, wird aber sicher dem Steuerzahler auf der Tasche liegen und den Kindern zumindest finanziell weniger bieten können. Wer Kinder möchte muss meiner Meinung nach auch Arbeit und Erziehung sinnvoll miteinander vereinbaren können. Wobei ich hierbei sagen muss, dass damals bei mir das JA auch der Meinung war meine Tochter zu ihrer arbeitslosen Erzeugerin ohne Ausbildnug zu stecken und bekundeten dies so vor Gericht. Glücklicherweise konnte diese Meinung nicht vom Gericht geteilt werden.


    Wie aber schon richtig festgestellt, kann man was dieses Thema angeht sicherlich keine vernünftige Statistik führen. Es kommt eben auf jeden einzelnen Fall an.


    Zum Holzhammer: Aus eben diesem Grund hole ich mir unter anderem hier weitere Meinungen und Ideen ein, da mir der Weg vom Anwalt nicht richtig erscheint.


    Rechtlich gesehen geht mich diese Sache natürlich rein gar nichts an. Völlig richtig. Aber ich schreibe ganz bewusst "wir" und betrachte das Problem ebenso als meines. Es geht immerhin auch um meine Zukunft und um das Verhältnis zwischen mir und den Kindern. Und auch um die Beziehung zu meiner Lebensgefärtin. Das ich mich prinzipiell aber raushalten MUSS, wenn es um die Erwirkung einer Änderung geht ist mir völlig klar. Ich möchte ja in dieser Sache schließlich auch kein weiterer Punkt sein, der Unruhe stiftet. Ich befasse mich mit dem Thema. Mir ist das Wohl der Kinder das wichtigste und stärke meiner Partnerin den Rücken. So sehe ich meine Aufgabe.


    Zwecks Unterhalt stimmt das natürlich. Zunächst gilt, dass wir weder auf irgendwelche Zahlungen angewiesen sind, noch welche von ihm wollen. Wir verdienen beide nicht schlecht. Er hingegen ist nur geringfügig beschäftigt. Von daher gäbe es wahrscheinlich eh keine Zahlungen.


    Ich finde die bisherige Diskussion interessant und auch Lehrreich. Danke auch nochmal für die Beteiligung. Allerdings denke ich sollten wir wieder zum Kernthema zurückkehren.


    Den Lösungsweg von TK finde ich persönlich erst einmal vernünftig. Gibt es hierzu oder auch allgemein noch Tips zum thema oder andere Vorschläge wie man vorgehen könnte?


    Nochmal zum Thema meiner Rolle in dieser Sache. Gibt es etwas, außer meiner Unterstützung, was ich tun kann? Ich fühle mich hierbei oft sehr Hilflos.


    Danke Euch!

    Danke für eure Antworten.


    Zunächst: die beiden teilen sich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    So wie Jugendämter "in der Regel" behauptungen aufstellen behaupte ich, dass zumindest die Jugendamtmitarbeiter, die ich kenne "in der Regel" auch völlig unfähig sind. Zur Aussage "Mütter haben das letzte Wort". Ich selbst habe auch eine eigene Tochter seit ich 18 bin. Ich bin allein Sorgeberechtigt und die kleine ( mittlerweile 10 Jahre alt ) lebt von Geburt an bei mir. Meiner Meinung nach ist diese Aussage des Jugendamtes also nur mal wieder ein Beweis dafür, dass Mütter grundsätzlich besser und fähiger sind. Zumindest nach dereen Meinung. In unserem aktuellen Fall ist das ja allerdings nicht von Nachteil. Weiteres Beispiel. Ein Zusammenziehen wird früher oder später bei uns unausweichlich sein. Folglich teilte uns der JA Mitarbeiter auf unsere Anfrage hin mit, dass dies uneingeschränkt innerhalb 200 Km möglich sei, ohne den KV zu informieren. Würden wir darauf vertrauen, würden wir wohl beide im Gefängnis landen. Aber das soll hier nicht Thema sein.


    @ Tk:


    Ich denke auch, dass das nach hinten los gehen kann. Deshalb bin ich mir da auch so unsicher. Der Anwalt hat ja gut reden. Sind ja nicht seine Kinder die darunter leiden müssen.


    Ich kann dir auch nur voll und ganz beipflichten, was deine Meinung zum Wechselmodell angeht. Das funktioniert nur wenn alle an einem Strang ziehen, die Erziehungsmethoden sehr ähnlich sind und sich wirklich alle Mühe geben. Ich behaupte, dass je älter Kinder sind diese das Wechselmodell auch besser annehmen. Aber auch nebensache.


    Leider stecken unsere Kinder das ganze NICHT innerhalb weniger Augenblicke weg. Bei Ihm sind die Kinder bis Mitte der Woche niedergeschlagen und rebellieren. Bei uns merken wir den Einfluss des Vaters. Sie wollen rein gar nichts Essen, da er ihnen das Essen förmlich reinzwingt. Sie sagen Sie haben Angst es nicht zu schaffen, weil sie dann schlimmen Ärger bekommen. Die zu überzeugen, dass das bei uns nicht so läuft dauert leider. Eine Ausnahme bilden natürlich Süßigkeiten. Was das angeht verstehen sie natürlich wiederrum nicht, dass es bei uns nicht zu jeder Tagszeit Schokolade gibt. Genau so wenig verstehen sie nicht, dass es nicht direkt nach dem Aufstehen Trickfilme gibt. Wobei wir das recht gut kompensieren können, da wir uns im gegensatz zu ihm mit den Kindern beschäftigen.


    Die Sache mit dem Kindergarten habe ich beim Anwalt auch angesprochen. Herr Anwalt meinte, dass wir mit dem Risiko leben müssen. --> Nicht mit uns!


    Weiterhin riet er uns dem Jugendamt alles mitzuteilen was uns stört. Und das wieder und wieder, ganz einfach, damit die von Anfang an bescheid wissen. --> das tun wir ohnehin.
    Auch sollen wir den Kindergarten mit ins Boot holen. --> auch bereits der Fall / die Initiative kommt hier allerdings von der KiTa selbst,. da die auch merken, dass hier was falsch läuft.


    Schlussendlich erklärte er uns auch, dass es auf eine vollständige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts hinauslaufen wird. Nur ist mir seine Herangehensweise eher Suspekt.
    Ich würde wohl eher deine Variante bevorzugen.


    Danke


    Beste Grüße

    Hallo,


    Meine Lebensgefährtin hat 2 Kinder ( 3 und 6 ) mit in unsere Beziehung gebracht. Sie hat mit dem KV das gemeinsame Sorgerecht. Nach der Trennung wurde gemeinsam mit dem JA eine Wochenregelung eingeführt. Die Kinder leben nun eine Woche bei ihm und eine Woche bei ihr. Das seit ca. einem Jahr. Meine Lebensgefährtin war damals eigentlich damit nicht einverstanden, hat sich aber überreden lassen. Leider ist diese Regelung absolut abträglich für die Entwicklung der Kinder. Der Wechsel, wenn die Kinder zu Ihm sollen ist ein Krampf. Beide weinen bitterlich und wehren sich mit Händen und Füßen. Beim KV werden die Kinder vorm TV geparkt, nicht in die KiTa gebracht, mit Süßigkeiten ruhig gestellt. Unsere Quelle kommt hierbei aus erster Hand. Natürlich passiert noch einiges mehr, was uns Sorgen bereitet. Die KiTa berichtet von auffälligem Verhalten des 2 Jährigen, in der Zeit, in der er beim KV lebt. Er schlägt und spuckt wohl und benutzt unpassende Wörter. Eine Kommunikation mit dem KV ist nicht möglich, da er diese größtenteils verweigert. Es findet keine Konversation oder Absprachen während des Kinderwechsels oder sonst wann statt. Einzig auf die Frage, ob die Wochenregelung geändert werden könnte antwortete er "Das bleibt wie es ist! Du kannst vergessen, dass du Unterhalt von mir bekommst". Das JA ist mehrfach von uns informiert wurden, beruft sich hierbei natürlich aber nur auf seine beratende Funktion.


    Unser Wille ist es nun diese Regelung zu kippen und die Kinder überwiegend bei und zu behalten. Um unsere Möglichkeiten zu prüfen, waren wir bei einem Anwalt. dieser riet uns, dass wir dem KV einfach am Tag vor dem Wechsel ankündigen sollen, dass wir einen Aufenthalt der Kinder bei Ihm aus genannten Gründen für nicht richtig halten und ihm somit die Kinder verweigern. Das ist genau, was wir wollen. Jedoch sind wir uns zu unsicher und haben zu viel Angst vor den evtl. Folgen. Der Anwalt behauptet, selbst wenn der KV mit Polizei an die Tür klopft, werden diese nichts tun können. Der KV muss zu einem Anwalt und bei Gericht eine Verfügung einreichen, dass die Wochenregelung beibehalten wird. In der Zeit bis zur Anhörung vor Gericht sollen wir dem KV die Kinder verweigern. Dann gilt es natürlich das Gericht von unserem Willen zu überzeugen und zum Wohle der kinder zu handeln. Aber das wäre dann die Weiterführung. Meine Frage ist nun, ob der Anwalt sich hier nicht etwas weit aus dem Fenster lehnt. Kann der KV uns nicht einfach Kindesentführung vorwerfen und die Kinder wenn nötig mit polizeilicher Gewalt zu sich holen? Kann das nicht nach hinten los gehen und bewirken, dass meine Lebensgefährtin das SR verliert?


    Vielen Dank schonmal im für's Lesen und Antworten


    Lg