Beiträge von Nadine007

    Der Verdacht, dass sie die Ausbildungsstelle nicht regelmäßig besucht hat, war schon länger, aber da man ja als schön zahlender keine Auskunft von der Schule bekommt, vertraut man natürlich erst einmal seinem Kind.
    Ich hab auch gelesen, dass man Gründe angeben muss , weshalb eine Ausbildung abgebrochen worden ist, deswegen kann ich nicht glauben, das man dann für die gleiche Ausbildung nochmal bezahlen soll. Sie ist ja nun eh der Meinung das sie alles allein entscheiden kann und man zahlen muss bis 27. So ist die Einstellung und da seh ich in Keinsterweise ein Gegenseitigkeitsprinzip. Das Kinder sich manchmal erst orientieren müssen, das steht außer frage, aber ich fang doch nicht eine Ausbildung an, die ich abbreche weil es nichts für mich ist um dann das zu machen was ich nie machen wollte und mache dann aber doch wieder die andere gleiche Ausbildung die ich schon beendet habe weil es nichts ist. Das macht doch alles keinen Sinn. Sie meint sie hat nur rechte und überhaupt keine Pflichten, aber so läuft das doch nicht.

    Fehltage wird sie einige haben, da sie allein schon bei jedem kleinen Schnupfen zuhause geblieben ist und freitags war sie auch wohl kaum da wir wir es mit bekommen haben, wir haben ihr schon mehrmals gesagt, dass das nicht geht. Genauso haben wir ein halbes Jahr auf die Schulbescheinigung gewartet, die wir bis heute nicht bekommen haben. Da Sie volljährig ist, haben wir natürlich auch keine Auskunft von der Schule erhalten... Da hilft vielleicht wirklich nachher nur ein Anwalt. Da kein Titel besteht und vorher bekam ihre Mutter ja den Unterhalt, muss sie ja auch erstmal zum Anwalt gehen , wer weiß was sie dann da wieder gut Storys erzählt. So ein ärger

    Guten Morgen,


    erstmal vielen Dank für die Antwort.
    Orientierungsphase wäre ja nachvollziehbar, aber wenn man eine schulische Ausbildung abbricht, da man das Kinder Geschrei nicht ertragen kann, sich nicht vorstellen kann später in dem Beruf zu arbeiten und auch allg die Schule nichts für einen ist was auch ihr Grund war (dies haben wir ihr von vorne rein schon gesagt, selbst eine Psychologin riet ihr davon davon) , dann fängt man doch nicht mit der gleichen Ausbildung noch einmal an. Wenn jetzt eine ganz andere Fachrichtung gewählt werden würde , aber so? Sie ist ja strickt dagegen eine Betriebliche Ausbildung zu machen. Das soziale Jahr bricht sie ja dann auch ab, weil sie es dort angeblich doch nicht kann dann die Ausbildung machen kann, ist nichts für sie , das wusste sie aber auch schon vorher, sie hatte damals ein Praktikum dort absolviert und es kam überhaupt für sie nicht in frage dort eine Ausbildung zu machen. Das ist doch alles nicht zielstrebig und nachvollziehbar , zumal alle Entscheidungen von ihr immer allein getroffen worden sind, sei es der Beginn der schulischen Ausbildung oder auch der Abbruch, wir erfahren erst alles dann wenn es zu spät ist oder wenn wieder Geld gebraucht wird. Im Studium meine ich gelesen zu haben, das man nicht die gleiche Fachrichtung zweimal wählen kann, gilt das in der Ausbildung nicht? Wir haben ja fast das erste Jahr der Ausbildung schon bezahlt und dann soll man genau das gleiche Jahr was man bezahlt hat für genau das gleiche nochmal bezahlen müssen? Eigentlich müssen doch Abbrüche mit verständlichen Gründen belegt werden oder? Danke schonmal :)

    Ja dieses Jahr im April, letztes Jahr fing sie mit der schulisches Ausbildung an, und hat es jetzt abgebrochen gehabt da es für sie nicht das richtige angeblich gewesen ist. Macht seitdem ein FSJ was sie bis nächstes Jahr September machen wollte um dort anschließend eine Ausbildung zu beginnen, was nun aber auch angeblich nicht das richtige ist. Sie möchte nun doch wieder die Ausbildung zur Erzieherin machen und dann ab nächstes Jahr wieder bei dir Schule besuchen die sie schon abgebrochen hatte...

    Hallo zusammen,


    wie wie sieht es rechtlich aus, wenn das Kind eine schulische Ausbildung beginnt, diese nach einem halben Jahr abbricht weil es nichts für sie ist. Danach wird 1,5 Jahre ein soziales Jahr gemacht, wo angestrebt wird danach die Ausbildung dort zu beginnen, was aber auch doch nicht in Frage kommt. Dann möchte das Kind aber wieder die gleiche schulische Ausbildung anzufangen, die es vorher abgebrochen hat. Ist man Elternteil nochmal Unterhaltspflichtigen?, wenn zweimal die gleiche Ausbildung begonnen wird? Vielen Dank!