Beiträge von a4711

    Hallo edy,


    Ja und Ja habe ich den Anwalt machen lassen, hab jetzt so einen Bogen vom Gericht bekommen wegen Versorgungsausgleich etc. Hab ich ausgefüllt und der Anwalt schickt ihn weg. Stresst mich alles ziemlich, deshalb flieg ich jetzt erst mal eine Woche weg. Mal sehen, was danach für Post da ist ;-)


    LG
    a4711


    PS
    Mein Anwalt meint im Übrigen, da die Immobilie nach "Auszug" von mir gekauft wurde, und da diese noch so hoch beliehen ist, müsste ich mir keine grossen Sorgen machen, nur wenn ich so im Netz lese, gibt's ja die verschiedensten Aussagen. Er sieht es so, hat die Immo seit den letzten 5 Jahren eine Wertsteigerung durchlaufen, wäre im schlimmsten Fall die Summe dieser Wertsteigerung in den Zugewinn fliessen. Nur irgendwas genaues kann er mir nicht sagen und das ist irgendwie doof.

    Liebe Melody,


    am Besten ihr schaltet mal einen Gang runter und überlegt noch mal ganz von vorne und ruhig. Wer sagt denn, dass das Haus verkauft werden muss im Falle einer Scheidung ? Es hört sich doch sehr danach an, dass ihr noch gescheit miteinander reden könnt. Wenn das Haus sowieso aus 2 Wohnungen besteht, wandelt es in ETW´s um und jeder bekommt eine. Die Kredite lassen sich bei normaler Bonität dazu mit Sicherheit umstellen (kommt natürlich auf die Restlaufzeit an). Dann hat jeder seinen Kredit und seine Wohnung. Was wer wie und wann dann mit seiner Einheit tut, kann dem anderen ja recht egal sein.


    LG
    A4711

    Hallo,


    tut mir ja leid, aber irgendwie klingt das ein wenig wirr. Wenn Du einen Anwalt beauftragst, und dieser für dich tätig wird, rechnet er seinen Aufwand eben ab. Er hat gearbeitet und stellt dafür eine Rechnung, die auf Basis der Anwaltsgebührenordnung oder mit dir vorher individuell vereinbart ist.
    Nur weil du dich jetzt anders entschieden hast, sehe ich keinen Grund dafür, dass dein Anwalt auf seine Entlohnung für seine bisher geleistete Tätigkeit verzichten sollte. Dein Ex war offenbar nur cleverer, da er sich im Vorfeld mit seinem Anwalt über das Honorar unterhalten hat.
    LG
    a4711

    Hallo liebe Forumsgemeinde,


    habe geahnt, dass mich das irgendwann einholt, egal. Folgende Situation :
    Verheiratet seit 14 Jahren. Vor 6 Jahren aus dem gemeinsamen gemieteten Haus ausgezogen, da ich betrogen wurde. Sie dort noch eine Zeitlang gelebt, ich habe mir ein eigenes Haus gekauft. Ich habe immer Unterhalt gezahlt, bis Sie jetzt angefangen hat endlich zu arbeiten. Irgendwann muss das ja mal alles geregelt werden, also Scheidung eingereicht.


    Frage : das Haus habe ich nach dem Auszug gekauft Kaufpreis 350 TE. Dieses habe ich mit 2 Darlehen finanziert 200 TE und 150 TE. Diese Darlehensverpflichtungen habe ich seitdem vollkommen alleine bedient (bin ja auch alleiniger Kreditnehmer und stehe alleine im Grundbuch), von dem Rest des Geldes was mir nach der Unterhaltszahlung verblieb. Getilgt sind mittlerweile gut 60 TE, so dass noch 290 TE beliehen sind.


    Frage : Wenn wir jetzt den Zugewinnausgleich machen, muss ich ihr irgendetwas für diese Immobilie bezahlen, die ich alleine unterhalte, dessen Risiko ich alleine trage ?
    Wenn ich dadurch in die Situation käme, die Immobilie verkaufen zu müssen, müsste ich Vorfälligkeitsentschädigungen bei den Banken bezahlen, diese erreichen fast die bisherige Tilgungssumme.
    Dies kann ja so doch nicht im Sinne des Erfinders sein, denn dann stünde ich mit nichts da, obwohl ich alles mit dem Geld NACH Begleichung des Unterhaltes bezahlt habe.


    Vielen Dank für Eure / Ihre Auskünfte.
    LG
    A4711