Hallo!
Ich denke mal damit der Zweitwohnsitz als Beweis ausreicht müsstest du auch nachweisen können dass du während der ganzen Zeit dort warst und nicht zu deinem Partner/deiner Partnerin zeitweise Zurückgekehrt bist. Würde dir raten dich von einem Anwalt aber noch genauer darüber beraten zu lassen. Kann dir in dieser Hinsicht xxy empfehlen.
lg Carla