So Zusammen nachdem ich beim Anwalt war, hat der fast 6 Stunden die Rechtsprechung gewälst. Das Rechtsmittel in meinem Fall ist eine sog.
Vollstreckungserinnerung
Vorteil kostet nicht so megaviel beim Rechtsanwalt (er meinte 109 Euro) und bearbeiten kann sie der Rechtspfleger.
Ja was die Titel angeht TK. Sie wurde am 18.08.16 aufgefordert die Titel heraus zu geben, das verweigerte sie. Die Pfändungen veranlasste sie bereits am 2.9.16. Obwohl die Kinder schon bei mir lebten aber noch vor der Verhandlung. Somit wäre die Herausgabe der Titel auch unerheblich gewesen. Darüber hinaus ist es wohl nicht möglich die im Titel im Rahmen des Sorgerechtsverfahrens zu erstreiten weil es sich um zwei verschiedene Rechtsbereiche handelt.
Was die Titel angeht, hat mein Anwalt folgenden Weg vorgeschlagen und den auch wie folgt begründet:
Sie müssen zum AG Fürth Familiengericht gehen und beantragen, dass ein Ergänzungspfleger für Ihre Kinder bestellt wird, der die Herausgabe der JA-Urkunden notfalls gerichtlich durchsetzt, üblicherweise wird das JA dafür bestellt. Denn wegen der gemeinsamen elterlichen (Vermögens-)Sorge können Sie in dieser Angelegenheit Ihre Kinder alleine nicht gegenüber dem anderen Elternteil vertreten und die Urkunden stehen rechtlich im Eigentum Ihrer Kinder.
Hier muss man anmerken, dass die elterliche Sorge geteilt ist aber ich für alles fast eine Generalvollmacht habe.
Aber trotzdem vielen vielen Dank